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| Kamarilla |
KamarillaUnter Kamarilla (von span.: camarilla "Kämmerchen", Privatkabinett des Königs) versteht man eine Günstlingspartei, die ohne Befugnis und Verantwortung Einfluss auf die Entscheidungen eines Herrschers ausübt, also den offiziellen Regierungsorganen nicht angehört.
Kamarilla um Paul von Hindenburg
Von Historikern der Geschichte der Weimarer Republik wird der Begriff Kamarilla auch für die einflußreichen Berater des greisen Reichspräsidenten Paul von Hindenburgs gebraucht (Otto Meißner, Oskar von Hindenburg, Elard von Oldenburg-Januschau, Franz von Papen, Kurt von Schleicher, Alfred Hugenberg). Ihr Ziel war es Artikel 48 in vollem Umfang auszuschöpfen und das normale Gesetzgebungsverfahren durch ein Präsidialkabinett zuumgehen. Dies war eindeutig eine Aushöhlung der Weimarer Verfassung und mit ein Grund für den Weg in das Dritte Reich. In der Zeit von 1930 bis 1933 gab es 3 Präsidialkabinette (jeweils die Präsidialkanzler waren: Heinrich Brüning, Franz von Papen, Kurt von Schleicher) bis die Kamarilla schließlich durch Einfluß auf Hindenburg Adolf Hitler an die Macht zu brachte.
Siehe auch:
- Graue Eminenz
- Filz
- Kölner Klüngel
- Korruption
Kategorie:Politischer Begriff
VerantwortungVerantwortung ist die Folgen zu tragen für eigene oder fremde Handlungen. Eine Verantwortung zieht immer eine Verantwortlichkeit nach sich, d. h. dafür Sorge zu tragen, dass der Verantwortungsbereich einen möglichst guten Verlauf nimmt.
Wortherkunft
Der Begriff Verantwortung kam erst im Mittelhochdeutschen auf und wurde ursprünglich im Sinne von „beantworten“ verwendet.
Definitionen
Allgemein
Sie stellt das menschliche Handeln in kausale Zusammenhänge. Diese sind z. B. temporaler, sozialer oder religiöser Natur. Innerhalb eines Verantwortungsbereiches folgen aus dem Handeln Konsequenzen in Gestalt von Erfolg, Misserfolg, Glück oder Schuld. Verantwortung ist außerdem etwas Begleitendes (man spricht vom Verantwortungsgefühl), sowie etwas Vorauslaufendes. Wer sich mit einer Aufgabe betrauen lässt, übernimmt die Verantwortung. Verantwortung ist eine positiv bewertete Größe. Wer dagegen verantwortungslos handelt, schadet seiner Umgebung, Gemeinschaft, Umwelt oder Zukunft bzw. bringt diese sogar in Gefahr. Wer Verantwortung hat, sollte sich dessen aber auch bewusst sein, da andere Menschen davon positiv und negativ beeinflusst werden. Vor allem im Bereich der Umweltproblematik, aber auch von hier auf andere Themen ausstrahlend, ist die Verantwortung mit dem Konzept der Nachhaltigkeit eng verbunden. Die Frage ob ein Mensch überhaupt eine direkte Verantwortlichkeit für sein Handeln besitzt ist zudem auch mit dem Freien Willen, dem Determinismus und der Prädestination verknüpft.
Johannes Schwartländer
Nach Johannes Schwartländer hat die Verantwortung eine „dreistellige Beziehung“:
- Allein der Mensch trägt Verantwortung
- für sein Handeln, sowie übernommene Aufgaben und Pflichten („die Verantwortung übernehmen“, „Verantwortungsbereich“, die Verantwortung für jemanden oder etwas haben)
- vor einer Instanz, die Rechenschaft fordert (z. B. Eltern, Freunde, der „Öffentlichkeit“, der „Geschichte“, einem Gericht, dem autonomen Sittengesetz, Gott als höchstem Richter)
Inkorrekte Verwendungen in der Politik
Oft wird in den Politik von "Übernahme von Verantwortung" gesprochen, auch wenn keine Konsequenzen aus dem Handeln gezogen werden. So ist häufig davon die Rede, dass Menschen für ihre Taten die "Verantwortung übernehmen", obwohl sie sich nur zu ihren Taten bekennen. Beispiel: Fischer bei der Visa-Affäre [http://www.welt.de/data/2005/02/14/463582.html] (s. a. Bekennerschreiben) .
Häufige Ungenauigkeiten, die mit Verantwortung übernehmen gleichgestellt werden:
- sich zu Fehlern bekennen
- Fehler/Schuld einräumen
Im Kontext der Globalisierung spielt auch die Frage nach der allgemeinen Verantwortlichkeit eine Rolle, wobei eine Argumentation des entmündigenden Sachzwangs im Zuge der Globalisierung an Bedeutung gewann („es gibt keine Alternativen“). Oft wird daher auch von „Verantwortung“ gesprochen, um ein Streben nach Macht oder Machterhalt zu verschleiern bzw. eine nicht anders begründbare Entscheidung zu erzwingen und deren Alternativen gezielt zu verschleiern („Verantwortung vor unseren Kindern“).
Arten von Verantwortung
Juristische Verantwortungsarten
Juristisch wird Verantwortung als die Pflicht einer Person verstanden, für ihre Entscheidungen und Handlungen Rechenschaft abzulegen. Wird einer Person eine Aufgabe und die zugehörige Kompetenz zugewiesen, so muss sie diese ausführen und bei Fehlern für die Folgen einstehen.
Es werden unterschieden:
- Handlungsverantwortung: Rechenschaftspflicht hinsichtlich der Art der Aufgabendurchführung
- Ergebnisverantwortung: Rechenschaftspflicht hinsichtlich der Zielerreichung
- Führungsverantwortung: Rechenschaftspflicht hinsichtlich der wahrgenommenen Führungsaufgaben
Politische Verantwortungsarten
In der Politik sind zwei Verantwortungsarten anzutreffen – die Mitverantwortung und die Selbstverantwortung:
- Mitverantwortung ist die politische Interpretation des Begriffs Verantwortung für gesellschaftlich gelenkte Hilfeleistung und Verbesserungsprozesse, wie etwa die Mitverantwortung für die Umwelt, Mitverantwortung für die Schwächeren, Mitverantwortung für die Kranken usw. Diese Mitverantwortung kann von den Bürgern und vom Staat wahrgenommen werden. Die Mitverantwortung wird traditionell von linken Parteien betont.
- Selbstverantwortung ist die politische Interpretation des Begriffs Verantwortung im Sinne von sich selbst überlassen. Traditionell wird diese Verantwortungsart von den neoliberalen Vertretern betont.
Die beiden Arten, die Mitverantwortung und die Selbstverantwortung, unterscheiden sich im Verantwortungsbereich und definieren damit die staatlichen Aufgaben. Während in der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg unausgesprochen durch alle Schichten der Gesellschaft die Mitverantwortung ausgeprägt war, wird diese in den letzten Jahren durch die Betonung der Selbstverantwortung immer mehr verdrängt. Weder Mitverantwortung noch Selbstverantwortung ist eine höherwertige Verantwortungsart, sondern beides ist oft in Kombination erforderlich.
Siehe auch
- Ethik
- Verliererspiel
Literatur
- Greiff, Bodo: Besichtigung eines Begriffs: „Verantwortung in der Wissenschaft“, in: Leviathan, 2/1998, S. 228-242.
- Hans Jonas: Das Prinzip Verantwortung. Versuch einer Ethik für die technologische Zivilisation. Frankfurt/M., 1979, Neuauflage als Suhrkamp Taschenbuch, 1984. 425 S.
- Hans Lenk, Matthias Maring: Verantwortung. In: Historisches Wörterbuch der Philosophie. Darmstadt 2001, Bd. 11, Sp. 569-575.
- Micha H. Werner: [http://www.micha-h-werner.de/verantwortung.htm Verantwortung]. In: Düwell, Marcus / Hübenthal, Christoph / Werner, Micha H. (Hg.): Handbuch Ethik. Stuttgart: J. B. Metzler. ISBN 3-476-01749-4, S. 521-527.
Weblinks
- [http://www.hrb.at/de Haus der Verantwortung]
- [http://de.wikiquote.org/wiki/Verantwortung Zitatesammlung zu "Verantwortung"]
- [http://www.micha-h-werner.de/verantwortung.htm Handbuchbeitrag]
Kategorie: Ethisches Prinzip
ja:責任
RegierungDie Regierung ist die oberste Institution eines Staates. Sie leitet, lenkt und beaufsichtigt die Gesamtpolitik des Staates. Die Regierung, ihre Organisation und Funktion stehen in enger Beziehung mit der allgemein in der entsprechenden Gesellschaft vorherrschenden Herrschaftsstruktur sowie der sozio-ökonomischen Ordnung.
In modernen, demokratischen Staaten wird als Regierung meist die Exekutive (ausführende Gewalt) eines Staates oder einer Gebietseinheit desselben gemeint.
In anderen Sprachen und Dialekten
In Bayern nennt man die auf der Ebene der Bezirke gebildete Mittelbehörde der staatlichen Verwaltung Regierung, zum Beispiel die Regierung von Oberbayern. In anderen deutschen Bundesländern heißt diese Mittelbehörde Regierungspräsidium oder Bezirksregierung.
Auf britischem Englisch bedeutet das Wort government nicht nur "Regierung", sondern auch "Staatsgewalt"; auf amerikanischem Englisch bedeutet government sogar fast nur noch "Staatsgewalt"; die Exekutive wird meistens administration genannt. In Frankreich kann gouvernement sowohl "Regierung" als auch "Staatsgewalt" bedeuten, während das gouvernement in Kanada meistens nur "Regierung" bedeutet.
Legitimation der Regierung
Eine Regierung kann sich unterschiedlich legitimieren:
- durch Wahlen: Demokratie
- durch Ernennung oder Vererbung: Plutokratie, Aristokratie, Monarchie, Autokratie
- durch Gewalt: Diktatur, Militärjunta
- In der vom Anarchismus angestrebten Gesellschaft gibt es keine Regierung (Selbstorganisation, Selbstverwaltung, ein Rhizom besitzt kein Zentrum und keine Hierarchie).
Wirkliche Regierungen stellen oft Mischformen der genannten Systeme dar.
Beispielsweise eine Konstitutionelle Monarchie, die Elemente der Demokratie und Monarchie vereint.
Soziale Aufgaben
Die Aufgaben einer Regierung werden heutzutage in den meisten Staaten durch eine Verfassung festgelegt. Aus gesellschaftlicher Sicht ist es die eigentliche soziale Aufgabe der Regierung, allokations-, distributions- und stabilisierungspolitische Vorschläge auszuarbeiten und umzusetzen.
Die Regierung kann durch bestimmte Entscheidungen und die Verfassung eine Vorbildfunktion einnehmen. Bestimmte politische Entscheidungen in Innen- oder Außenpolitik können Terrorismus, eine besondere Stellung des Militärs (Banden), hervorbringen. Durch Todesstrafe im Grundgesetz kann in Fällen der Selbstjustiz als Vorbild die Regierung genannt werden, die ja selbst exekutiert (USA).
Siehe auch: Bundesregierung, Regierungsform, Regierungserklärung, 100-Tage-Frist
Eigene Ziele
Entgegen der sozialen Aufgaben werden gemäß der ökonomischen Theorie der Politik (ÖTP) in Regierungen tatsächlich Ziele verfolgt, die die eigene Macht stützen und eine Wiederwahl ermöglichen sollen.
Historische Entwicklung der Regierungsfunktion
Das zentrales und leitendes Organ der Staatsmacht entstand in Europa Hand in Hand mit der Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft. Erste Ansätze dazu, darunter die zentralisierte Lenkung des Staates und seiner Bevölkerung mithilfe von Armee, Polizei, Bürokratie, Richterstand usw. fanden sich in der Absoluten Monarchie. Obwohl die absolutistischen Monarchen durch die Zentralisierung der Regierungsfunktionen ihre Position stärkten, begaben sie sich dadurch gleichzeitig in finanzielle Abhängigkeit von den Handwerkszünften und dem sich in seiner Entstehung befindenden Bürgertum. Die Entstehung eines politischen Institutionsgefüges hatte die Herstellung eines territorial beschränkten Wirtschaftsraumes zur Folge und entsprach damit den Interessen des Bürgertums, womit der Grundstein für die Entwicklung des Kapitalismus gelegt war.
Die Auffassung von Herrschaft eines Staates wandelte sich in der Zeit des Absolutismus zu einer einheitlichen, übergeordneten Gewalt: der öffentlichen, je nach Land spezifisch legitimierten, Staatsgewalt. Die Funktion der Staatsgewalt war die eines Garanten für die Kontinuität der ökonomisch-sozialen Verhältnisse und vertrat damit die Ordnung, an der wiederum sich die weiteren gesellschaftlichen Entwicklungen orientierten.
Der alleinige Führungsanspruch des absolutistischen Herrschers wurde mit der Entwicklung der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft zunehmend auf weitere Institutionen, insbesondere der Verwaltung abgelöst. Einerseits eigneten sich die Berater der Herrschenden mehr und mehr Machtnischen an, andererseits begann sich die von den Herrschern geschaffene bürokratische Verwaltung mehr und mehr zu verselbständigen.
Kategorie:Politischer Begriff
ja:政府
ko:정부
ms:Kerajaan
simple:Government
th:รัฐบาล
Otto MeißnerOtto Meißner ( - 13. März 1880 in Bischweiler, heute Bischwiller im Elsass; † 27. Mai 1953 in München) war während der gesamten Weimarer Republik und darüber hinaus "Leiter des Büros des Reichspräsidenten", unter Friedrich Ebert, Paul von Hindenburg und schließlich Adolf Hitler.
Sein Sohn ist der bekannte deutsche Reiseschriftsteller Hans-Otto Meissner.
Leben
Meißner, Sohn eines Postbeamten, studierte von 1898 bis 1903 Jura in Straßburg, wo er auch Mitglied der Straßburger Burschenschaft Germania (heute "[http://www.germania-strassburg.de Alte Straßburger Burschenschaft Germania]" zu Tübingen) wurde, und Berlin, promovierte 1902 zum Dr. jur., leistete 1903/04 seinen Militärdienst ab und trat 1906 als Gerichtsassessor in den elsass-lothringischen Justizdienst ein. Er ging 1908 in den Verwaltungsdienst als Regierungsassessor bei der Kaiserlichen Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen und Luxemburg über. In den Jahren 1915 bis 1917 nahm Meißner am Ersten Weltkrieg teil. Bis 1919 war er dann eher hinter der Front aktiv, zuerst in Bukarest, dann in Kiew und schließlich als deutscher Geschäftsträger bei der ukrainischen Regierung.
Dank seiner guten Kontakte wurde Meißner 1919 Vortragender Rat im Büro des Reichspräsidenten Friedrich Ebert und stieg 1920 zum Ministerialdirektor und Leiter des Büros des Reichspräsidenten auf. 1923 ernannte ihn Ebert zum Staatssekretär.
Diese Funktion bekleidete er auch unter Paul von Hindenburg.
Als Hitler nach Hindenburgs Tod 1934 auch die Funktionen des Staatsoberhaupts übernahm, wurde das Büro 1935 in "Präsidialkanzlei" umbenannt und auf Zuständigkeiten in repräsentativen und formellen Angelegenheiten beschränkt. Meißner wurde im Jahr 1937 zum "Staatsminister im Rang eines Reichsministers und Chef der Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers" ernannt.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Meißner am 23. Mai 1945 von den Alliierten verhaftet und als Zeuge in den Nürnberger Prozessen vernommen. Im Juli 1947 trat er als Entlastungszeuge für den angeklagten früheren Staatssekretär Franz Schlegelberger auf.
1949 wurde er schließlich im so genannten "Wilhelmstraßen-Prozess" selbst angeklagt und am 14. April 1949 freigesprochen. Kurz darauf, im Mai 1949, wurde er im Münchener Spruchkammerverfahren angeklagt und als Belasteter eingestuft. Die Berufung wurde verworfen, das Verfahren im Januar 1952 eingestellt.
1950 veröffentlichte er seine Erinnerungen an seine ungewöhnliche Beamtenlaufbahn unter dem Titel "Staatssekretär unter Ebert, Hindenburg und Hitler".
Bedeutung
Meißner, der in den Jahren 1919 bis 1939 mit seiner Familie im Palais des Reichspräsidenten wohnte, hatte ohne Zweifel großen Einfluss auf die Reichspräsidenten, insbesondere auf Hindenburg. Zusammen mit Kurt von Schleicher und einigen anderen betrieb er in den Jahren 1929 und 1930 die Ablösung des parlamentarischen Systems durch ein bürgerliches Präsidialkabinett.
Seine Rolle bei der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler im Dezember 1932/Januar 1933 wird von Historikern in der Literatur kontrovers diskutiert. Als Mitglied der Kamarilla ist sein Einfluss als Staatssekretär durch die große Nähe zum Reichspräsidenten Paul von Hindenburg sicher nicht gering gewesen: Gemeinsam mit Oskar von Hindenburg und Franz von Papen organisierte er die Verhandlungen mit Hitler zur Absetzung Kurt von Schleichers und zur Ernennung Hitlers zum Reichskanzler. Auf der Seite der NSDAP wurden die Gespräche in die Wege geleitet durch den Bankier Kurt Freiherr von Schröder (ein ehemaliger Offizier, Leiter des Herrenklubs in dem auch Papen verkehrte), Wilhelm Keppler und Joachim von Ribbentrop. Weder Hitler noch Paul von Hindenburg wären Ende 1932 direkt aufeinander zugegangen - zu groß waren die persönlichen Abneigungen.
1933 bat er um seinen Abschied, dieser wurde ihm jedoch verweigert. Daraufhin übernahm er vor allem repräsentative Aufgaben. 1937 wurde er in den Rang eines Reichsminister erhoben, sein Titel lautet jetzt „Chef der Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers“. Politisch war sein Einfluss im NS-Regime eher unbedeutend.
Werke
- 1919 Die Reichsverfassung Das neue Reichstaatsrecht für den praktischen Gebrauch / dargest. von Otto Meissner / Berlin / Hobbing 1919
- 1921 Das neue Staatsrecht des Reichs und seiner Länder / Otto Meißner / Berlin / Reimar Hobbing 1921
- 1922 Grundriß der Verfassung und Verwaltung des Reichs und Preußens nebst Verzeichn. d. Behörden u. ihres Aufgabenkreises / Otto Meißner / Berlin / F. Vahlen 1922
- 1923 Das Staatsrecht des Reichs und seiner Länder / Systemat. dargest. von Otto Meißner / 2., neubearb. Aufl. / Berlin / Reimar Hobbing 1923
- 1935 Staats- und Verwaltungsrecht im Dritten Reich / Otto Meißner / Georg Kaisenberg / Berlin / Verl. f. Sozialpolitik, Wirtschaft u. Statistik 1935
- 1941 Deutsches Elsaß, deutsches Lothringen Ein Querschnitt aus Geschichte, Volkstum u. Kultur / Hrsg. v. Otto Meißner / Berlin / Stollberg 1941
- 1941 Elsaß und Lothringen deutsches Land / Hrsg. v. Otto Meißner / 1.-20. Tsd. / Berlin / O. Stollberg 1941 (3. Aufl. Berlin O. Stollberg 1942 und 4. Aufl. Berlin Stollberg 1943)
- 1950 Staatssekretär unter Ebert, Hindenburg Hitler Der Schicksalsweg d. deutschen Volkes von 1918 – 1945, wie ich ihn erlebte / Otto Meissner / Hamburg / Hoffmann & Campe 1950 (3. Aufl. Hamburg Hoffmann & Campe 1951)
- 1991 Ebert, Hindenburg, Hitler Erinnerungen eines Staatssekretärs 1918 - 1945 / Otto Meissner / Überarb. Neuaufl. Esslingen / München / Bechtle 1991 (Lizenzausg. des Hoffmann-und-Campe-Verl., Hamburg)
Literatur
Zur Rolle als Staatsekretär während der Weimarer Republik:
- Karl-Dietrich Bracher, „Die Auflösung der Weimarer Republik. Eine Studie zum Problem des Machtverfalls in der Demokratie“, ISBN 3-7610-7216-3
- Heinrich-August Winkler, „Weimar. 1918-1933. Die Geschichte der ersten deutschen Demokratie“, ISBN 3-4064-4037-1
Aus den zeitgeschichtlichen Werken seines Sohnes:
- 1956 Meissner, Hans-Otto: Völker, Länder und Regenten / 1. Aufl. / Giessen / Brühl 1956
- 1957 Meissner, Hans-Otto / Wilde, Harry: Die Machtergreifung / Stuttgart / Cotta 1957
- 1976 Meissner, Hans-Otto: 30. [Dreissigster] Januar '33 [dreiunddreissig] / Esslingen / Bechtle 1976
- 1988 Meissner, Hans-Otto: Junge Jahre im Reichspräsidentenpalais / Esslingen / Bechtle 1988
- 1990 Meissner, Hans-Otto: In stürmischer Zeit / Esslingen / Bechtle, 1990
Zur Biographie:
- Munzinger-Archiv
Weblinks
-
- Achtung: Es gibt mehrere Autoren dieses Namens
Meissner, Otto
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Elard von Oldenburg-JanuschauElard Kurt Maria Fürchtegott von Oldenburg-Januschau ( - 20. März 1855 in Beisleiden, Kreis Preußisch-Eylau; † 16. August 1937 in Marienwerder) war ein deutscher Großagrarier, Lobbyist und Reichstagsabgeordneter. Er gilt in der historischen Forschung als eines der bedeutendsten Mitglieder der sogenannten Kamarilla um den Reichspräsidenten Paul von Hindenburg, also jenem Kreis der die Politik des deutschen Reiches in der Spätphase der Weimarer Republik maßgeblich bestimmten und als eine Schlüsselfigur im Zusammenhang mit der Ernennung Adolf Hitlers zum deutschen Reichskanzler.
Jugend
Erlard von Oldenburg-Januschau wurde - zunächst als Erlard von Oldenburg-Beisleiden - als Sohn einer ostelbischen Rittegutsbesitzerfamilie geboren, die seit dem 18. Jh. in Ostpreußen ansässig war. Die Familie entstammte dem bremischen Uradel und wurde erstmals 1247 urkundlich erwähnt. Der Großvater war als junger Mann in den Dienst Friedrich des Großen getreten und schließlich zu dessen Flügeladjudanten aufgestiegen. Nach dem Siebenjährigen Krieg nahm er seinen Abschied und heiratete die Adelige Dorothea von der Trenck.
Nach der Eheschließung war Oldenburg-Januschau nach Mecklenburg ausgewandert und hatte dort 1801 das Gut Beisleiden erworben, welches Januschaus Vater 1843 zur Bewirtschaftung übernommen hatte. In 1. Ehe war der Vater mit der Freiin Brunsig von Brun verheiratet, mit der er drei Töchter und einen Sohn hatte, der frühzeitig starb. Aus seiner 2. Ehe mit Maria von Arnim entstammte Sohn Elard. Er war der vierte Sohn aus dieser Verbindung. Die beiden ältesten Söhne starben schon als Kinder, während Elard und sein älterer Bruder im Elternhause aufwuchsen. Im Jahre 1862 kaufte der Vater Oldenburg-Januschaus das östlich von Rosenberg gelegene heruntergewirtschaftete Gut Januschau mitsamt dem spätklasizistischen Gutshaus aus dem 18. Jh., um seinem Sohn Elard später einen landwirtschaftlichen Besitz hinterlassen zu können. Ein Dorf Januschau wurde 1312 erstmals erwähnt und erhielt die Handfeste 1362.
Der junge Oldenburg-Januschau besuchte die Schule in Königsberg, Wernigerode, Brandenburg und Halle. Dann wurde er Soldat und besuchte die Ritterakademie in Brandenburg. Nach bestandenem Fähnrichsexamen trat er in das traditionsreiche 2. Garde-Ulanen-Regiment in Berlin ein, wo er 1875 zum Leutnant befördert wurde. Während der acht Jahre seines aktiven Militärdienstes in Potsdam lernte Januschau die größen der preußischen Politik wie Kaiser Wilhelm I., Otto von Bismarck, Helmuth von Moltke und den Kriegsminister Albrecht von Roon persönlich kennen. Obwohl von dem soldatischen Leben sehr angetan, nahm er 1883 seinen Abschied, um sich der Verwaltung und Bewirtschaftung von Gut Januschau zu widmen.
1884 heiratete Januschau Agnes Gräfin von Kanitz. Die Ehe hielt mehr als 50 Jahre, bis zu seinem Tod. Aus der Ehe gingen drei Töchter hervor, welche Januschau achzehn Enkel gebaren. Durch seine Heirat knüpfte er Bande zu einer der politisch einflussreichsten Familien des Kaiserreiches. Sein Schwager, der Landrat Gerhard Graf von Kanitz - einer der bedeutendsten Parlamentarier seiner Zeit -, führte Januschau in die Politik ein und betrieb seine Aufnahme in den Kreis der konservativen Reichstagsabgeodneten. Sein Schwippschwager war der General Heinrich Graf von Lehndorff, der Generaladjudant Wilhelm I.
Politisches Wirken im Kaiserreich
Oldenburg-Januschau war einer der Führer der Deutschkonservativen. Der konservative Politiker (der “Januschauer”, wie ihn seine Standesgenossen nannten) galt bereits zu seiner Zeit als der Prototyp des ostelbischen Junkers. Er gehörte dem Preußischen Abgeordnetenhaus von 1898 bis 1910 an. Von 1902 bis 1912 (für die Konservative Partei) und 1930 bis 1932 (für die DNVP) war Oldenburg-Januschau Mitglied des Reichstags. Er war wegen seiner radikal antiparlamentarischen und antidemokratischen Auffassungen bei seinen Mitparlamentariern und in der Öffentlichkeit berüchtigt. Insbesondere fiel er wegen der markigen Wortwahl mit der er diese Ansichten kundtat, auf. So sorgte er am 29. Januar 1910 während der Reichstagsdebatte über den Militäretat reichsweit für großes Aufsehen, als er im Plenum des Reichstages in seiner Rede erklärte: "Der König von Preußen und Deutsche Kaiser muss jeden Moment zu einem Leutnant sagen können: Nehmen Sie zehn Mann und lösen Sie den Reichstag auf." Bei seinen konservativen Fraktionskollegen erregte er mit dieser Aufforderung an den Kaiser zum direketen Verfassungsbruch lebhaften Zuspruch, bei den ürbigen Parlamentariern hingegen - insbesodnere bei den Sozialdemokraten - rief er damit energischen Protest hervor. Die Rede zog tumultartige Szenen im Parlament nach sich, so dass Oldenburg-Januschau sich gewnötigt sah, sich tagelang nicht im Reichstag sehen zu lassen und sich eine zeitlang vor der empörten Öffentlichkeit verbergen musste (der "Volkszorn" gegen Januschau ging soweit, dass ein Mann der fälschlicherweise für ihn gehalten wurde vor dem Portal des Reichstages von einer aufgebrachten Menschenmenge attackiert wurde). In einigen Städten kam es sogar zu öffentlichen Protestversammlungen gegen Januschau. Am 27. November 1910 legte er in diesem Zusammenhang sein Mandat in der preußischen Abgeordnetenkammer in Berlin nieder.
In weiteren aufsehenerregenden Ansprachen in und außerhalb des Parlaments äußerte Januschau u.a., dass es ihn mehr interessiere, "wieviele Ferkel eine Sau in Januschau bekommt, als die geistreichste Rede des Abgeordneten Richter." und dass er den Deutschen gern "eine Verfassung einbrennen" wolle, dass ihnen "Hören und Sehen vergehen" würde. Sein Lieblingsfeind im Parlament war August Bebel der Parteivorsitzende der Sozialdemokraten mit dem er sich u.a. eine wilde Debatte über Sinn bzw. Unsinn und Notwendigkeit bzw. Entmenschlichtheit des Stechschrittes der preußischen Soldaten lieferte.
Neben seiner Tätigkeit als Reichstagsabgeordneter war Januschau auch als Präsident der Westpreußischen Landwirtschaftskammer tätig. Zu dem damals pensionierten General von Hindenburg pflegte er aufgrund der gemeinsamen, standesgemäßen, Zugehörigkeit zum "Herrenklub" freundschaftliche Beziehungen.
Mitglied der "Kamarilla"
Während der 1920er Jahre spielte Januschau als Vorsitzender des Reichsbundes der Großagrarier erneut eine bedeutsame politische Rolle. Insbesondere auf seinen persönlichen Freund Paul von Hindenburg hatte er nach dessen Wahl zum Reichspräsidenten 1925 großen Einfluss. Heute wird er zu jenem machtvollen Kreis von "Schattenmännern" um Hindenbrug gezählt, der die politischen Entscheidungen des Reichspräsidenten maßgeblich beeinflusste und mitunter sogar steuerte, der heute in der relevanten Literatur zumeist als Kamarilla bezeichnet wird. Zwanzig Kilometer von Januschau lag das alte Hindenburgische Stammgut Neudeck, das dem Bruder des Feldmarschalls und Reichspräsidenten gehört hatte. Es war in der Wirtschaftskrise der 1920er Jahre nicht zu halten gewesen, mußte von der Familie aufgegeben werden und befand sich infolgedessen im Besitz einer Bank. In den späten 1920er Jahren - nachdem Paul von Hindenburg 1925 zum Reichspräsidenten gewählt worden war - bemühte sich Januschau, um den Rückkauf des Hindenbrg'schen Gutes, um es dem Freund und Vertrauten zurückschenken zu können. Der Graf wandte sich dazu zunächst an Vertreter der Großlandwirtschaft, dann auch an Vertreter der Großindustrie, die das Geld für einen Rückkauf des Gutes und sogar noch für einen Neubau des Gutshauses und zur Renovierung der dazugehörigen Gebäude spendeten. Das Gut wurde Hindenburg 1927 anlässlich seines 80. Geburtstages zum Geschenk gemacht. Die Schenkungsurkunde wurde ihm auf dem Gut Januschau überreicht. Die Besitzurkunde wurde jedoch auf seinen Sohn Oskar von Hindenburg ausgestellt, um so die Erbschaftssteuer zu umgehen. Dieser Steuertrick war zwar vollkommen legal, jedoch in Anbetracht der Tatsache, dass er mit Wissen und Billigung und zum Profit des Reichspräsidenten - also dem Oberhaupt und obersten Repräsentanten des Staates, der naturgemäß eine Vorbildfunktion erfüllen sollte - und seiner Familie vollzogen wurde, moralisch im höchsten Maße anrüchig. Als im Rahmen der Weltwirtschaftskrise viele der ostelbischen Großgrundbesitze existentiell bedroht waren, kam Hindenburg seinen Standesgenossen zur Hilfe, indem er ihnen großzügige staatliche Zuschüsse zur Sanierung ihrer Güter zukommen ließ. In diesem zusammenhang traten jedoch Unregelmäßigkeiten (übergebührlich hohe Zahlungen an einzelne Junkerfamilien, Bezuschussung von Verwandten des Reichspräsidenten, zweckfremder Einsatz der staatlichen Mittel für rein private Zwecke u.ä.) die 1932 in den Fokus der Presse und der Öffentlichkeit zu gelangen begannen. Die Folge war der sogenannte Osthilfeskandal zu dem sich die Angelegenheit im Herbst 1932 durch immer weiter gehende Enthüllungen der Presse auszuweiten begann. Man nimmt heute an, dass die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei bzw. der parteiinterne Geheimdienst verschiedene belastende Tatsachen die ihm bekannt geworden waren, absichtsvoll der Presse zutrug, um so durch immer neue bedrohliche Enthüllungen in der Öffentlichkeit, den Druck auf den - eine Ernennung Hitlers zum Reichskanzler zu dieser Zeit kategorisch ablehnenden - Hindenburg zu erhöhen, indem man zunächst seine persönlichen Freunde und Standesgenossen ins Fadenkreuz öffentlicher Kritik und Verärgerung rückte, gleichzeitig aber dem Umfeld des Reichspräsidenten zu verstehen gab, dass eine Regierung Hitler die Erhebung neuer Vorwürfe verhindern und die bestehenden Angriffe unterbinden würde. Besonders unangenehm wurde die Lage für die Familie als in der Presse erste Indizien bezüglich der zweifelhaften Praktiken ruchbar wurden die bei der Schenkung des Gutes Neudeck an den Reichspräsidenten angewandt worden waren (insbesondere die zweifelhafte Umgehung der Erbschaftssteuer). Josef Ersing (Zentrum) und Kurt Heinig (SPD) die Berichterstatter des parlamentarischen Untersuchungsauschusses brachten hervor, dass der Hindenburg-Freund ein unstatthaftes Entschuldungssdarlehen von 621 000 Reichsmark erhalten hatte. Der Ministerialdirektor Ernst Reichard vom Reichskommissariat für die Osthilfe musste am 20. Januar gegenüber dem Ausschuss den Fall Oldenburg-Januschau bestätigen. Der Reichslandbund wurde beim Reichspräsidenten infolgedessen beim Reichspräsidenten vorstellig mit der Forderung Reichskanzler von Schleicher zu entlassen.
Oldenburg-Januschau besuchte Hindenburg in der letzten Woche des Januar 1933 auf Gut Neudeck. Die dabei erfolgende Aussprache trug nach Aussage des damaligen Staatssekretärs des Reichspräsidenten Otto Meißner bei den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen viel zu Hindenburgs Entscheidung bei, Hitler zum Reichskanzler zu ernennen.
Letzte Jahre und Nachwirken
Nach der sogenannten "Nacht der langen Messer" am 30. Juni 1934 intervenierte Januschau bei Hindenburg zugunsten des von den Nazis inhaftierten ehemaligen Stahlhelmführers Theodor Duesterberg, dessen Freilassung er so erreichen konnte. (Hindenburg der von dieser Maßnahme nichts erfahren hatte war darüber sehr erbost). Der letzte öffentliche Auftritt Oldenburg-Januschaus war die Teilnahme am Begräbnis seines Freundes Paul von Beneckendorff und von Hindenburg 1934 im Tannenberg-Denkmal zu der er in der Uniform der Garde-Ulanen erschien. Zu dieser Zeit schrieb er auch seine Memoiren nieder. Im Sommer 1937 verstarb Oldenburg-Januschau im Alter von 83 Jahren. Drei Jahre später, im August 1940, folgte ihm seine Gattin.
Nach dem Tode des Großvaters übernahm sein Enkelsohn Heinfried Graf von Lehndorff das Gut Januschau und verwaltete es bis 1945. Das Gut war zuletzt 2.826 ha groß. 1945 wurde das Gutshaus Januschau Sitz der russischen Kommandantur für die Region. Nach dem Abzug der Russen und massiven Plünderungen ist das Gutshaus im Laufe der Jahre immer mehr verfallen, bis nur noch eine Ruine übrig war. Seit 2001 befindet sich das Gut im Besitz der polnischen Familie Zdun, die den Plan verfolgt, die Überreste des Guts in ein Hotel umzuwandeln.
Literatur
- Elard von Oldenburg-Januschau: Mein Leben. Von seiner Kindheit, über Ackerei-Rackerei-Schinderei bis mein letztes Auftreten. K. F. Koehler, Leipzig 1936
Oldenburg-Januschau, Elard von
Oldenburg-Januschau, Elard von
Oldenburg-Januschau, Elard von
Oldenburg-Januschau, Elard von
Oldenburg-Januschau, Elard von
Oldenburg-Januschau, Elard von
Kurt von SchleicherKurt von Schleicher ( - 4. Juli 1882 in Brandenburg an der Havel; † 30. Juni 1934 in Neubabelsberg) war Generalleutnant und Reichskanzler der Weimarer Republik.
Lebenslauf bis 1932
Weimarer Republik
Kurt von Schleicher wurde als Sohn eines preußischen Offiziers und einer Reederstochter geboren. Von 1896 bis 1900 absolvierte er die Hauptkadettenanstalt in Lichterfelde bei Berlin wo er unter anderem Oskar von Hindenburg, den Sohn des späteren Reichspräsidenten kennen lernte. 1910 wurde er zum Oberleutnant befördert und zur Kriegsakademie abkommandiert, nach der Absolvierung der Kriegsakademie unmittelbar zum Großen Generalstab kommandiert, wo er auf eigenen Wunsch der Eisenbahn-Abteilung unter Oberstleutnant Wilhelm Groener zugeteilt wurde. Mit dem Beginn des Ersten Weltkriegs im August 1914 war von Schleicher im Range eines Hauptmanns im Stab des Generalquartiermeisters tätig. Bei Kriegende 1918 unterstützte er das Bündnis zwischen Armeeführung und Sozialdemokratie, z.B. rettete er Friedrich Ebert und Otto Wels aus den Händen aufständischer Matrosen. 1919 übernahm er die Leitung des politischen Referats im Truppenamt und avancierte zum engen Mitarbeiter und Berater von General Hans von Seeckt. Durch die Umbildung der Wehrmachtsabteilung in ein Ministeramt erlangte Schleicher 1929 den Rang eines beamteten Staatssekretärs und wurde vorzeitig zum Generalmajor befördert. 1931 heiratete Schleicher Elisabeth von Henning, die geschiedene Frau eines Vetters.
Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus
Im Zusammenhang mit dem Verbot der SA kam es im April 1932 zum Zerwürfnis zwischen Schleicher und Reichswehrminister Wilhelm Groener. Schleichers Konzept zur "Zähmung" der Nationalsozialisten unter anderem durch die Einbindung der SA in eine überparteiliche Wehrorganisation scheiterte. Im Kabinett von Papen wurde Schleicher Reichswehrminister, nachdem er selbst Franz von Papen bei Reichspräsident Paul von Hindenburg als Nachfolger von Heinrich Brüning vorgeschlagen hatte. Nach den Reichstagswahlen am 6. November 1932 trat das Kabinett am 17. November geschlossen zurück. Nach ergebnislosen Verhandlungen mit Adolf Hitler über eine Regierungsbeteiligung der NSDAP wurde Schleicher am 3. Dezember 1932 von Hindenburg zum Reichskanzler berufen und mit der Bildung eines neuen Präsidialkabinetts beauftragt.
Hinter dem Rücken von Schleicher verhandelte Papen im Auftrag von Hindenburg mit Hitler über dessen Berufung zum Reichskanzler. Schleicher erklärte am 28. Januar 1933 nach einem Gespräch mit Hindenburg den Rücktritt seiner Regierung und empfahl die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler. Kurt von Schleicher wurde am 30. Juni 1934 im Zuge der Niederschlagung des vorgeblichen „Röhm-Putsches“ gemeinsam mit seiner Ehefrau von einem Kommando der SS in seinem Haus in Neubabelsberg erschossen. Er wurde auf dem Parkfriedhof Berlin-Lichterfelde, Thunerplatz 2-4 beigesetzt.
Siehe auch: Machtergreifung
Weblinks
-
- http://www.dhm.de/lemo/html/biografien/SchleicherKurt/
- http://www.preussen-chronik.de/person.jsp?key=Person_Kurt+von_Schleicher
Schleicher, Kurt von
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Artikel 48Als Notverordnung wird eine gesetzesvertretende Anordnung der Exekutivgewalt im Krisenfall verstanden. Der Begriff "Notverordnung" und "Notverordnungsrecht" bezieht sich vor allem auf die Weimarer Verfassung, die in ihrem Artikel 48 dem Reichspräsidenten weitreichende Möglichkeiten zur Regierung im Ausnahmezustand gab (sog. Präsidialdiktatur). Die Verfassung sah für die Ausnahmebefugnisse eine Konkretisierung durch ein Ausführungsgesetz vor (Art. 48 Abs. 5). Da dieses aber nie erlassen wurde, blieben die Befugnisse aus Art. 48 sehr weit und unbestimmt.
Die Befugnisse aus Artikel 48 wurde durch die inhaltliche Unbestimmtheit stark von einer konkreten Regierungspraxis, von Entscheidungen des Staatsgerichtshofs und der herrschenden Lehrmeinung der Staatsrechtler geprägt. Die herrschende staatsrechtliche Meinung (Gerhard Anschütz) billigte dem Reichspräsidenten die Befugnis zum Erlass gesetzesvertretender Notverordnungen zu. Die abweichende Minderheitsmeinung (vertreten vor allem von Carl Schmitt, Erwin Jacobi und Hermann Heller) konnte sich nicht durchsetzen und wurde ausdrücklich aufgegeben.
Daher hatte ein Präsidialkabinett de facto die Macht, ohne das Parlament durch Notverordnungen zu regieren. Ursprünglich war nur an wirkliche Ausnahmesituationen gedacht worden; mit der zunehmenden Handlungsunfähigkeit des Parlaments entstand die Neigung, dieses Recht des Präsidenten quasi als Ersatzgesetzgebung zu verwenden.
Die erste "große" Notverordnung wurde 1930, kurz nach dem Sturz der "Regierung Müller, erlassen. Zuvor hatten allerdings auch SPD-geführte Regierungen wiederholt vom Notverordnungsrecht gebrauch gemacht, was schon durch Friedrich Ebert ermöglicht worden war.
Mit der Ernennung Heinrich Brünings zum Reichskanzler durch Paul von Hindenburg, wurde aber ein offener Bruch mit dem Parlamentarismus vollzogen. Das Notverordnungsrecht ermöglichte nun die Bildung von Präsidialregierungen, die ohne Vertrauen des Reichstags regieren konnten. Diese Praxis der Präsidialkabinette spielte beim Ende der Weimarer Republik eine wichtige Rolle. 1931 standen 34 vom Reichstag verabschiedeten Gesetzen 44 Notverordnungen gegenüber. Die wahrscheinlich bekannteste Notverordnung ist die Reichstagsbrandverordnung.
Artikel 48 Weimarer Reichsverfassung
(1) Wenn ein Land die ihm nach der Reichsverfassung oder den Reichsgesetzen obliegenden Pflichten nicht erfüllt, kann der Reichspräsident es dazu mit Hilfe der bewaffneten Macht anhalten.
(2) Der Reichspräsident kann, wenn im Deutschen Reich die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen treffen, erforderlichenfalls mit Hilfe der bewaffneten Macht einschreiten. Zu diesem Zwecke darf er vorübergehend die in den Artikeln 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 festgesetzten Grundrechte ganz oder zum Teil außer Kraft setzen.
(3) Von allen gemäß Abs. 1 oder Abs. 2 dieses Artikels getroffenen Maßnahmen hat der Reichspräsident unverzüglich dem Reichstag Kenntnis zu geben. Die Maßnahmen sind auf Verlangen des Reichstages außer Kraft zu setzen.
(4) Bei Gefahr im Verzuge kann die Landesregierung für ihr Gebiet einstweilige Maßnahmen der in Abs. 2 bezeichneten Art treffen. Die Maßnahmen sind auf Verlangen des Reichspräsidenten oder des Reichstages außer Kraft zu setzen.
(5) Das Nähere bestimmt ein Reichsgesetz.
Weblinks
- [http://www.documentarchiv.de/wr/wrv.html Die Weimarer Verfassung (Quelle)]
- Informationen zu Art. 48 bei [http://www.teachsam.de/geschichte/ges_deu_weimar_18-33/wrv/wei_wrv_art_48.htm Teach Sem]
Kategorie:Weimarer Republik
Kategorie:Staats- und Verfassungsrecht
Kategorie:Rechtsgeschichte
Kategorie:1930
Kategorie:1931
Weimarer Verfassung
Die Weimarer Verfassung (auch Weimarer Reichsverfassung) war die Verfassung der Weimarer Republik und somit die erste demokratische Verfassung Deutschlands.
Sie begründete eine parlamentarisch-demokratische und föderative Republik.
Teile der Weimarer Verfassung sind bis heute Bestandteil des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
Der Prozess der Verfassunggebung
Am 19. Januar 1919 fanden die Wahlen zur verfassunggebenden Nationalversammlung statt. Es waren die ersten demokratischen Wahlen in Deutschland, Frauen besaßen sowohl das aktive als auch passive Wahlrecht. Die Sitze wurden nach dem Verhältniswahlrecht verteilt. Die SPD war die stärkste Fraktion und bildete deswegen mit dem Zentrum und der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) die Weimarer Koalition.
Weimarer Koalition
Am 6. Februar 1919 trat die Nationalversammlung das erste Mal in Weimar zusammen. Berlin war nicht der Tagungsort, weil dort Unruhen die Unabhängigkeit und Sicherheit der Abgeordneten gefährdeten. Die Wahl Weimars war wohl auch als Zeichen für die Anknüpfung an die Humanitätsideale der Weimarer Klassik gemeint. Am ersten Entwurf für eine Verfassung war der spätere Reichsinnenminister Hugo Preuß maßgeblich beteiligt. Da fast alle politischen Elemente der Kaiserzeit wie zum Beispiel der Bundesrat, die in der Reichsverfassung von 1871 festgeschrieben waren, wegfielen oder bedeutungslos wurden, kam es zu Auseinandersetzung zwischen den Parteien, die Anhänger der Monarchie waren, und denen, welche die Republik befürworteten. Am 31. Juli 1919 beschloss die Nationalversammlung die Verfassung in ihrer endgültigen Form mit 262 zu 75 Stimmen; dabei waren 84 Abgeordnete abwesend. Am 11. August 1919 unterzeichnete Reichspräsident Friedrich Ebert die Weimarer Verfassung. Sie trat mit ihrer Verkündung in Kraft. Der 11. August wurde zum Nationalfeiertag der Weimarer Republik, weil er an die "Geburtsstunde der Demokratie in Deutschland" erinnern sollte.
Aufbau der Weimarer Verfassung
- Präambel
- Erster Hauptteil: Aufbau und Aufgaben des Reiches
- Erster Abschnitt: Reich und Länder
- Zweiter Abschnitt: Der Reichstag
- Dritter Abschnitt: Der Reichspräsident und die Reichsregierung
- Vierter Abschnitt: Der Reichsrat
- Fünfter Abschnitt: Die Reichsgesetzgebung
- Sechster Abschnitt: Die Reichsverwaltung
- Siebter Abschnitt: Die Rechtspflege
- Zweiter Hauptteil: Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen
- Erster Abschnitt: Die Einzelperson
- Zweiter Abschnitt: Das Gemeinschaftsleben
- Dritter Abschnitt: Religion und Religionsgesellschaften
- Vierter Abschnitt: Bildung und Schule
- Fünfter Abschnitt: Das Wirtschaftsleben
- Übergangs- und Schlussbestimmungen
Inhalt der Verfassung
Präambel
Die Präambel der Weimarer Verfassung lautet: "Das Deutsche Volk, einig in seinen Stämmen und von dem Willen beseelt, sein Reich in Freiheit und Gerechtigkeit zu erneuen und zu festigen, dem inneren und dem äußeren Frieden zu dienen und den gesellschaftlichen Fortschritt zu fördern, hat sich diese Verfassung gegeben." Sie ist noch sehr patriotisch formuliert, hebt aber den Willen zu einem Neuanfang, zum Frieden und zur Förderung des gesellschaftlichen Fortschritts hervor.
Erster Hauptteil: Aufbau und Aufgaben des Reiches
Erster Abschnitt: Reich und Länder
Der erste Abschnitt des ersten Hauptteiles enthält die Begründung der Republik und der vom Volk ausgehenden Staatsgewalt (Volkssouveränität) (Art. 1). Mit der Geltung der allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts als Reichsrecht (Art. 4) stellt sich die Republik in den Kreis der zivilisierten Völkergemeinschaft. Jedes Land, das Bestandteil des Deutschen Reiches ist, muss eine freistaatliche Verfassung haben und seine Volksvertretung muss in einer allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und geheimen Verhältniswahl von Männern und Frauen bestimmt werden (Art. 17); damit wird gesichert, daß die innere Grundstruktur von Reich und Ländern gleich ist. Der erste Abschnitt regelt außerdem die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen auf das Reich und seine Länder.
Zweiter Abschnitt: Der Reichstag
Erstmals gilt für die Wahl zum Reichstag und zu den Landtagen gleiches Wahlrecht; es gibt kein Klassenwahlrecht mehr. Die Abgeordneten , die in allgemeiner, geheimer, gleicher und unmittelbarer Verhältniswahl von Männern und Frauen bestimmt werden (Art. 22), sind als Vertreter des Volkes nur ihrem Gewissen unterworfen und nicht an Aufträge gebunden (Art. 21). Der Reichstag kann vom Reichspräsidenten aufgelöst werden, aber nicht zweimal aus dem selben Anlass (Art. 25).
Dritter Abschnitt: Der Reichspräsident und die Reichsregierung
Der Reichspräsident wird vom Volk gewählt. Er muss älter als 35 Jahre sein (Art. 41). Die Amtszeit des Präsidenten beträgt sieben Jahre, der Reichstag kann mit einer 2/3 Mehrheit eine Volksabstimmung zu seiner Absetzung beschliessen (Art. 43). Der Reichspräsident ist völkerrechtlicher Vertreter des Reiches (Art. 45), Oberbefehlshaber der Wehrmacht des Reichs (Art. 47). Er kann zur Wiederherstellung des Reichsfriedens Grundrechte außer Kraft setzen (Art. 48).
Die Reichsregierung besteht aus dem Reichskanzler und den von diesem vorgeschlagenen Ministern, die vom Reichspräsidenten ernannt werden (Art. 52 und 53), nicht vom Reichstag gewählt werden. Sowohl der Reichskanzler, als auch seine Minister müssen zurücktreten, wenn der Reichstag ihnen das Vertrauen entzieht (Art. 54).
Vierter Abschnitt: Der Reichsrat
Der vierte Abschnitt regelt unter anderem die Zusammensetzung des Reichsrats. Er vertritt die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Reiches (Art. 60).
Fünfter Abschnitt: Die Reichsgesetzgebung
Im fünften Abschnitt wird die Gesetzgebung geregelt. So kann der Reichspräsident bestimmen, dass ein Gesetz durch einen Volksentscheid bestätigt werden muss (Art. 73). Außerdem wird festgesetzt, dass eine Verfassungsänderung nur mit 2/3-Mehrheit von mindestens 2/3 der Mitglieder des Reichstages beschlossen werden kann (Art. 76).
Sechster Abschnitt: Die Reichsverwaltung
Der sechste Abschnitt enthält unter anderem die Regelungen des Zollrechts, des Kolonialrechts, des Post- und Telegraphenwesens, sowie des Verkehrswesens.
Siebter Abschnitt: Die Rechtspflege
Im siebten Abschnitt findet man die Regelungen für Richter und Gerichte. Richter sind unabhängig und nur an das Gesetz gebunden (Art. 102).
Zweiter Hauptteil: Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen
Erster Abschnitt: Die Einzelperson
Der erste Abschnitt des Zweiten Hauptteiles erklärt die Gleichheit aller Deutschen vor dem Gesetz und die Abschaffung der Standesunterschiede (Art. 109). Rechtsgleichheit ist also noch ein Staatsbürgerrecht, kein Menschenrecht, wie nach dem Grundgesetz. Es werden keine weiteren Adelstitel verliehen, der Staat verleiht keine Orden und Ehrenzeichen, und kein Deutscher darf ausländische Titel oder Orden annehmen (Art. 109). Es werden weiterhin die Unantastbarkeit der Wohnung (Art. 115) und das Recht auf freie Meinung(säußerung) zugesichert.
Zweiter Abschnitt: Das Gemeinschaftsleben
Der zweite Abschnitt setzt den Schutz von Ehe und Mutterschaft (Art. 119), sowie die Versammlungsfreiheit (Art. 123), die Wahlfreiheit (Art. 125) und die Gleichberechtigung weiblicher Beamter (Art. 128) fest. Hier findet sich auch die einzige (negative!) Erwähnung von Parteien in der WRV: Beamte sind nicht deren Diener sondern die der Gesamtheit (Art. 130).
Dritter Abschnitt: Religion und Religionsgesellschaften
Im dritten Abschnitt werden Glaubensfreiheit und Gewissensfreiheit garantiert. Außerdem wird auf eine Staatskirche verzichtet; damit war das bis dahin z.B. in Hansestädten noch geltende "landesherrliche Kirchenregiment" abgeschafft, nach dem der Landesherr Träger der Regierungsgewalt in der evangelischen Landeskirche war.
Vierter Abschnitt: Bildung und Schule
Der vierte Abschnitt erklärt, dass der Staat das Schulwesen beaufsichtigt. Es gibt öffentliche Schulen und eine allgemeine Schulpflicht. Zudem wird in diesem Abschnitt der Denkmalschutz als Aufgabe des Staates festgesetzt.
Fünfter Abschnitt: Das Wirtschaftsleben
Im fünften Abschnitt wird die wirtschaftliche Freiheit versichert, so lange sie niemanden beeinträchtigt. Außerdem enthält dieser Abschnitt die Regelung des Erbrechtes und die Schaffung von einheitlichem Arbeitsrecht. Der Schutz von Urheberrechten (Art. 158) und von Arbeitnehmerrechten wird garantiert, was auch die Bildung von Betriebsräten beinhaltet (Art. 161 bis 165).
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Die Übergangs- und Schlussbestimmungen regeln das Inkraftreten der einzelnen Artikel der Verfassung. Es wird außerdem bestimmt, dass die Nationalversammlung bis zum Zusammentritt des ersten Reichstages seine Position übernimmt.
Das aus der Verfassung resultierende politische System und seine Probleme
Die Weimarer Verfassung enthielt parlamentarische, präsidiale und plebiszitäre Elemente.
Der Parlamentarismus war dadurch gegeben, dass der Reichstag der Regierung das Vertrauen aussprechen und auch wieder entziehen konnte. Dazu kam die Mitwirkung bei der Gesetzgebung in der Weimarer Republik.
Der Reichspräsident nahm in der Weimarer Republik eine übermächtige Stellung ein und war praktisch eine Art "Ersatzkaiser". Er konnte mit dem Artikel 48 der Verfassung gegen ein Bundesland vorgehen, dass die Gesetze oder die Verfassung missachtete, und die Grundrechte außer Kraft setzen. Dadurch, dass er auch den Reichstag auflösen konnte, den Oberbefehl über die Wehrmacht inne hatte und Notverordnungen erteilen konnte, wurde die in der Verfassung beschriebene gegenseitige Kontrolle der Staatsorgane aus dem Gleichgewicht gebracht.
Das Volk konnte sich über Volksentscheide und Volksbegehren direkt an der Politik beteiligen; und verfügte damit über ein Gesetzesinitiativerecht.
Das in der Verfassung festgeschriebene Verhältniswahlrecht war das wahrscheinlich größte Problem der Weimarer Republik. Es bedeutete auf der einen Seite, dass die Zusammensetzung des Parlamentes das Wahlergebnis exakt widerspiegelte. Aber auf der anderen Seite ermöglichte es die Aufsplitterung der Parteienlandschaft. Da es keine Sperrklausel gab, waren selbst kleine Parteien im Reichstag vertreten. Bei bis zu 20 verschiedenen Parteien wurde das Bilden einer handlungsfähigen Regierung schwierig, da man sich mehr auf Kompromisse einlassen musste.
Sowohl das Wahlrecht, als auch das Recht des Präsidenten den Reichstag aufzulösen führte dazu, dass es innerhalb von 14 Jahren 20 Regierungswechsel gab. Elf der Regierungen waren sogar Minderheitenkabinette.
Fortgeltung der Verfassung in der Zeit des Nationalsozialismus
Die Weimarer Verfassung blieb nach der Machtergreifung durch Adolf Hitler am 30. Januar 1933 weiterhin gültig. Sie wurde jedoch mit Gesetzen und Verordnungen blockiert. Die beiden wichtigsten sind die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat, besser bekannt als Reichstagsbrandverordnung, vom 28. Februar 1933 und das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933.
Einfluss auf das Grundgesetz
Als der Parlamentarische Rat zwischen dem 1. September 1948 und dem 23. Mai 1949 in Bonn das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ausarbeitete, orientierte er sich an der Weimarer Verfassung. Man lernte sozusagen aus ihren Fehlern. Das Grundgesetz ähnelt der Weimarer Verfassung in vielen Punkten, enthält aber auch große Unterschiede. So spielt der Bundespräsident nicht die herausragende Rolle wie der Reichspräsident. Insgesamt wird ein Gleichgewicht der Staatsorgane herbeigeführt. Auch die Grundrechte erhalten einen höheren Stellenwert: in der Weimarer Verfassung wurden sie als Staatsziele genannt, im Grundgesetz gelten sie als unveränderliche Grundlage der Gesetzgebung. Bei Missachtung der Grundrechte durch den Staat, kann man in der Bundesrepublik eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.
Im Artikel 140 des Grundgesetzes wird weiterhin verfügt, dass die Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der Weimarer Verfassung Bestandteile des Grundgesetzes sind. Sie sind die sogenannten "Religionsartikel", die unter anderem die Religionsfreiheit enthalten.
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Fazit
Die Weimarer Verfassung wird heute oft alleine unter dem Gesichtspunkt betrachtet, dass sie Hitler die Machtergreifung ermöglichte. Über diesem Punkt wird leider zu oft übersehen, dass sie eine demokratische Verfassung war, die unserem heutigen Grundgesetz sehr ähnlich ist. Der Artikel 48 wurde während der Krisenjahre der Weimarer Republik (siehe Weimarer Republik) mehrmals angewendet ohne Schaden an der Demokratie zu hinterlassen. Genauso wie die Bundesrepublik Deutschland mit Notstandsgesetzen auf die Unruhen der 60er-Jahre reagierte oder während der Zeit des RAF-Terrorismus die Grundrechte beschnitt. Man sollte einfach bedenken, dass es einer Demokratie immer schwer fällt sich gegen Feinde zur Wehr zu setzen, die demokratische Rechte für ihre Zwecke missbrauchen.
Literatur
- Gerhard Anschütz, Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 11.August 1919, 14. (letzte) A., Berlin 1933 (fotomechanischer Nachdruck Wissensch. Buchgesellsch., Darmstadt 1960)
- Fritz Poetzsch-Heffter, Handkommentar der Reichsverfassung vom 11. August 1919 Ein Handbuch für Verfassungsrecht und Verfassungspolitik, 3.A., Berlin 1928
siehe auch
- Weimarer Republik
Weblinks
- http://userpage.fu-berlin.de/~tkleber/pol3.htm - Analyse der Wahlrechts der Weimarer Republik und der Vergleich zum Wahlrecht der Bundesrepublik Deutschland
- http://www-user.tu-chemnitz.de/~rika/Studium/Geschichte/arb_wrv_gg.html - Vergleich der Weimarer Verfassung und des Grundgesetzes im Bezug auf die Staatsorgane
Kategorie:Deutsche Geschichte (20. Jh.)
Kategorie:Verfassung
Kategorie:Weimarer Republik
Kategorie:Rechtsgeschichte
Kategorie:1919
ja:ヴァイマル憲法
Dritte Reich
Der Begriff Drittes Reich im Zusammenhang mit der Zeit des Nationalsozialismus steht für das Deutsche Reich (ab 1943 Großdeutsches Reich) vom 24. März 1933 bis zum 8. Mai 1945. Die Bezeichnung Großdeutsches Reich wurde bereits ab 1938 nach dem Anschluss Österreichs verwendet.
Die NSDAP übernahm den Begriff Drittes Reich, der durch ein Buch von Arthur Moeller van den Bruck politische Bedeutung erlangt hatte, für ihre Zwecke, primär für Propaganda, mit der suggeriert werden sollte, dass der von den Nationalsozialisten propagierte Staat in der Nachfolge des von Otto I. (912–973) gegründeten und bis 1806 in Form des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation bestehenden 1. Reichs und des 2. (kleindeutschen) Reichs Bismarcks von 1871 stehe.
Die Nationalsozialisten propagierten es auch als Tausendjähriges Reich, da es nach den Vorstellungen Adolf Hitlers tausend Jahre Bestand haben sollte. Tatsächlich dauerte es zwölf Jahre.
Die Machthaber nutzten den Begriff nur kurzzeitig, am 10. Juli 1939 wies das Reichspropagandaministerium die reichsdeutsche Presse an, den Begriff Drittes Reich zukünftig zu meiden, weil Gegner des nationalsozialistischen Regimes dessen Ewigkeitsanspruch mit dem Begriff Viertes Reich persifliert hatten. Ein weiterer Beweggrund dürfte die zunehmende Abneigung der Machthaber gegenüber religiösem Gedankengut gewesen sein. Die Nummerierung vertrug sich nicht mehr mit dem Ausschließlichkeitsanspruch des NS-Regimes. Nach 1945 setzte sich der Begriff dann weitgehend als Bezeichnung für die Zeit der NS-Diktatur von 1933 bis 1945 durch, die nichtdistanzierte Verwendung dieses Namens ist jedoch umstritten.
Am 21. März 1943 verlangte das Reichspropagandaministerium von der Presse die zukünftige Verwendung der Bezeichnung Das Reich analog zum englischen Ausdruck Empire. Ab Juni 1943 wurde auch der Begriff Großdeutsches Reich allgemein verwendet (schon ab Frühjahr 1938 nach dem Anschluss Österreichs). Der offizielle Name lautete hingegen bis 1945 Deutsches Reich.
Herkunft des Begriffes
Der Begriff Drittes Reich ist eigentlich ein religiöser Begriff und entstammt ursprünglich der Ideenwelt des Chiliasmus und wurde von Joachim von Fiore geprägt. Nach dessen Auffassung teilte sich die Geschichte in drei Zeitalter (Reiche) ein. Auf die Zeitalter des Vaters (bis Christi Geburt) und des Sohnes sollte das abschließende Zeitalter des Heiligen Geistes folgen.
In den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts wurde der Begriff dann zunehmend politisch gebraucht. In seinem Buch Das dritte Reich (1923) beschrieb Arthur Moeller van den Bruck eine eher autoritäre Utopie einer Verbindung aus Nationalismus und Sozialismus, die als sog. Drittes Reich die Nachfolge des Kaiserreichs antreten sollte, das mit der Niederlage im Ersten Weltkrieg zuende gegangen war.
Weblinks
- [http://www.shoa.de/das_dritte_reich.html "Das Dritte Reich - Deutschland unter dem Nationalsozialismus - Geschichte, Bedeutung, Quellen" shoa.de]
- [http://www.shoa.de/content/view/125/91/ Umfangreiche Zeitleiste shoa.de]
Kategorie:Nationalsozialismus
ja:第三帝国
zh-cn:第三帝国
1930
- Die Gangster Al Capone und „Bugs“ Moran teilen Chicago unter sich auf
- Der bei Blohm & Voss gebaute neue Schnelldampfer „Europa“ tritt seine Jungfernreise nach New York an und gewinnt dabei das Blaue Band
Politik
- 1. Januar: Jean-Marie Musy wird Bundespräsident der Schweiz
- 1. Januar: Die kommunistische Zeitung Daily Worker erscheint erstmals in Großbritannien
- 1. Januar: Die Arbeitslosenversicherung wird im Deutschen Reich von 3 auf 3,5 % angehoben
- 2. Januar: Gewaltteilung in der Republik China. Präsident Chiang Kai-shek behält die zivile Gewalt, Yen Hsi-schan die militärische Gewalt
- 22. Januar bis 22. April Londoner Marineabrüstungskonferenz zwischen den USA, Großbritannien, Frankreich, Japan und Italien
- 12. März: Mahatma Gandhi führt einen Protestmarsch, den so genannten Salzmarsch, gegen das britische Salzmonopol an
- 28. März: Konstantinopel erhält offiziell den Namen „İstanbul“
- 29. März: Heinrich Brüning wird zum Reichskanzler ernannt
- 1. Mai: Die Einführung der Mineralölsteuer in Deutschland bewirkt höhere Benzinpreise
- 6. Juni: Carol II. wird König von Rumänien
- 27. Juni: In Island wird das 1.000jährige Bestehen des Althing, ihres Parlaments, gefeiert
- 30. Juni: Frankreich räumt auf Grund des Young-Planes die Zone 3 des besetzten Gebietes (Wiesbaden, Mainz, Bingen, Trier und die Pfalz)
- 18. Juli: Auflösung des Reichstages durch Reichspräsidenten Paul von Hindenburg
- 23. Oktober - Der Präsident der Chinesischen Republik, Chiang Kai-shek, tritt zum methodistischen Glauben über und wird getauft.
- Unterzeichnung der Haager Schlußakte, mit der die Reparationszahlungen Deutschlands abschließend geregelt werden
Wissenschaft und Technik
- 18. Februar: Entdeckung des Planeten Pluto durch Clyde Tombaugh
- 11. Juli: Das erste Bildtelegramm wird aus Berlin ins chinesische Nanking über Kurzwelle übertragen
- 13. Oktober: Major Nello Marinelli, Italien, flog mit einem von Corradino d'Ascanio konstruierten Koaxialhubschrauber 1078 m weit: Weltrekord
- 13. Oktober: Erstflug der Ju 52
- Wolfgang Pauli postuliert die Existenz des Neutrinos
- Kurt Gödel veröffentlicht seinen Unvollständigkeitssatz
- Walther Bothe und Herbert Becker entdecken die Neutronen (?, 1932, James Chadwick)
- Paul Dirac postuliert Antimaterie (Antiteilchen)
- George Gamow gibt sein Tröpfchenmodell des Atomkerns an
- Philo Taylor Farnsworth beschreibt und patentiert die Idee zum Bau eines Sekundärelektronen-Vervielfachers (Photomultiplier)
Kultur
- 6. Januar: Uraufführung der komischen Oper Le Roi d'Yvetot von Jacques Ibert an der Opéra-Comique in Paris
- 14. Januar: Uraufführung des Musicals Strike up the Band von George Gershwin am Times Square Theatre in New York
- 21. Februar: Uraufführung der Operette Viktoria und ihr Husar von Paul Abraham in Budapest
- 9. März: Uraufführung der Oper Aufstieg und Fall der Stadt Mahagonny von Kurt Weill in Leipzig
- 2. Oktober: Das Pergamonmuseum in Berlin wird eröffnet
- 3. Oktober: Uraufführung der Oper Vom Fischer und syner Frau von Othmar Schoeck an der Staatsoper in Dresden
- 14. Oktober: Uraufführung des Musicals Girl Crazy von George Gershwin am Alvin Theatre in New York
- 8. November: Uraufführung des Singspiels Im weißen Rößl von Ralph Benatzky im Großen Schauspielhaus in Berlin
- 9. November: Uraufführung der Oper Soldaten von Manfred Gurlitt in Düsseldorf
- 29. November: Uraufführung der romantischen Oper Morana von Jakov Gotovac in Brünn, (Brno)
- 12. Dezember: Uraufführung der Operette Les Aventures du Roi Pausole von Arthur Honegger am Théâtre des Bouffes-Parisiens in Paris
- 26. Dezember: Uraufführung der Operette Der verlorene Walzer von Robert Stolz in Dresden
- Agatha Christie veröffentlicht die erste Miss-Marple-Geschichte
- Premiere des Antikriegsfilmes Im Westen nichts Neues nach Erich Maria Remarques gleichnamigem Roman
- Der Kummerbund zum Smoking beginnt sich in Kontinentaleuropa durchzusetzen
- Der US-amerikanische Fox-Konzern führt in Deutschland die „tönende“ Wochenschau ein
- Eröffnung des Karl Ernst Osthaus-Museum
Katastrophen
- 4. Januar: Strandung des Panzerkreuzers „Edgar Quinet“ (Frankreich) in der Nähe von Oran (Algerien). Die über 1000 Mann starke Besatzung kann gerettet werden. Totalverlust des Kreuzers
- 6. Mai: Erdbeben der Stärke 7,2 im Iran, etwa 2.500 Tote
- 23. Juli: Erdbeben der Stärke 6,5 in Italien 1.430 Tote
- 4. Oktober: Bei einer versuchten Notlandung geriet das britische Starrluftschiff R101 nahe Beauvais, 60 km nördlich von Paris, in Brand. Das Unglück forderte 48 Menschenleben und war damit das verlustreichste in der zivilen Luftschifffahrt
Sport
Einträge von Leichtathletik-Weltrekorden siehe unter der jeweiligen Disziplin unter Leichtathletik.
- Erste Fußballweltmeisterschaft, Gastgeber Uruguay gewinnt auch gleich gegen Argentinien im Finale
- Deutscher Meister: Hertha BSC
- 12. Juni: Max Schmeling wird Box-Weltmeister
- Ski 1930 wird zum ersten Mal das Lauberhorn-Rennen/Abfahrt in Wengen/Schweiz durchgeführt
- Das Todesrad wird in den USA erfunden
- 1. Januar: Klaus Kindler, deutscher Schauspieler und Synchronsprecher († 2001)
- 1. Januar: Werner Heider, Komponist, Pianist und Dirigent
- 1. Januar: Ack van Rooyen, niederländischer Jazz-Trompeter
- 1. Januar: Dschafar Muhammad an-Numeiri, Präsident des Sudan von 1971–1985
- 4. Januar: Christoph Albrecht, deutscher Organist, Dirigent und Komponist
- 7. Januar: Gardy Granass, deutsche Filmschauspielerin
- 9. Januar: Carl-Ludwig Wagner, deutscher Politiker
- 9. Januar: Ernst Dieter Lueg, Journalist († 2000)
- 10. Januar: Roy Disney, Neffe des Gründers der Walt Disney Company, Walt Disney
- 11. Januar: Rod Taylor, australischer Schauspieler
- 12. Januar: Glenn Yarbrough, US-amerikanischer Sänger der Gruppe Limeliters
- 13. Januar: Bobby Lester, US-amerikanischer Sänger († 1980)
- 14. Januar: Eckart Friedrichson, deutscher Schauspieler († 1976)
- 15. Januar: John Unnerud, norwegischer Rallyefahrer
- 15. Januar: Earl Hooker, US-amerikanischer Bluesmusiker († 1970)
- 20. Januar: Edwin Aldrin, Astronaut, Zweiter Mensch auf dem Mond
- 20. Januar: Edeltraud Eckert, deutsche Schriftstellerin († 1955)
- 20. Januar: Werner Schuster, deutscher Politiker († 2001)
- 20. Januar: Egon Bondy, tschechischer Dichter und Philosoph
- 21. Januar: Günter Lamprecht, deutscher Schauspieler
- 22. Januar: Hildegard Goss-Mayr, österreichische Friedensaktivistin und Schriftstellerin
- 23. Januar: Mervyn Rose, australischer Tennisspieler
- 24. Januar: John Romita Sr., US-amerikanischer Comiczeichner
- 25. Januar: Hans-Günther Toetemeyer, ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages
- 25. Januar: Raymund Schmitt, Präsident des Bezirkstages von Unterfranken († 2001)
- 27. Januar: Aloysius Matthew Ambrozic, Erzbischof von Toronto in Kanada und Kardinal
- 27. Januar: Bobby Bland, schwarzer Blues- und Soulsänger
- 28. Januar: Kurt Biedenkopf, deutscher Politiker und Ministerpräsident
- 29. Januar: Derek Bailey, englischer Gitarrist und Improvisationskünstler
- 30. Januar: Alfred Herrhausen, deutscher Bankier und Vorstandssprecher der deutschen Bank († 1989)
- 30. Januar: Egon Klepsch, deutscher Politiker
- 30. Januar: Usko Meriläinen, finnischer Komponist und Dirigent († 2004)
- 30. Januar: Nikolai Georgijewitsch Putschkow, russischer Nationaltorhüter im Eishockey († 2005)
- 30. Januar: Gene Hackman, US-amerikanischer Schauspieler
- 31. Januar: Joakim Bonnier, schwedischer Sportwagen- und Formel-1-Rennfahrer († 1972)
- 31. Januar: Sergius Golowin, Schweizer Publizist und Mythenforscher
- 1. Februar: Dieter Röttger, norddeutscher Maler und Graphiker († 2003)
- 1. Februar: Otto Anton Eder, österreichischer Schauspieler und Regisseur († 2004)
- 2. Februar: Reiner Süß, deutscher Kammersänger und Entertainer
- 5. Februar: Dorothea Kobs-Lehmann, deutsche Künstlerin
- 5. Februar: Alfred Söllner, deutscher Rechtswissenschaftler, Richter am Bundesverfassungsgericht
- 5. Februar: Ilon Wikland, schwedische Kinderbuch-Illustratorin
- 8. Februar: Eva Strittmatter, deutsche Dichterin und Schriftstellerin
- 8. Februar: Erich Böhme, Journalist
- 8. Februar: Catherine Hardy, US-amerikanische Leichtathletin und Olympiasiegerin
- 10. Februar: Robert Wagner (Schauspieler), US-amerikanischer Film- und Fernsehschauspieler
- 12. Februar: Herbert Nachbar, deutscher Schriftsteller (DDR) († 1980)
- 12. Februar: Gerhard Rühm, österreichischer Schriftsteller, Komponist und bildender Künstler
- 13. Februar: Ernst Fuchs (Maler), österreichischer Maler
- 13. Februar: Karl Deres, Politiker
- 18. Februar: Rik Battaglia, italienischer Schauspieler
- 18. Februar: Bradley Smith, US-amerikanischer Revisionist
- 19. Februar: John Frankenheimer, US-amerikanischer Regisseur und Produzent († 2002)
- 21. Februar: Wilfried Minks, deutscher Bühnenbildner und Theaterregisseur
- 22. Februar: Giuliano Montaldo, italienischer Filmemacher und Regisseur
- 23. Februar: Ignaz Kiechle, deutscher Politiker († 2003)
- 23. Februar: Goro Shimura, Mathematiker
- 26. Februar: Erich Kiesl, deutscher Politiker
- 26. Februar: Lasar Naumowitsch Berman, russischer Pianist († 2005)
- 27. Februar: Berndt Heydemann, Umweltminister von Schleswig-Holstein
- 27. Februar: Joanne Woodward, US-amerikanische Schauspielerin
- 28. Februar: Leon Neil Cooper, US-amerikanischer Physiker
- 1. März: Eberhard Fiebig, deutscher Bildhauer
- 1. März: Gastone Nencini, italienischer Radrennfahrer († 1980)
- 2. März: Dieter-Julius Cronenberg, deutscher Politiker
- 2. März: Sergei Adamowitsch Kowaljow, russischer Dissident und Politiker
- 3. März: Heiner Geißler, deutscher Politiker
- 3. März: Ion Iliescu, rumänischer Politiker
- 5. März: Toni Hiebeler, Fotograf, Bergsteiger, Publizist († 1984)
- 5. März: John Ashley (Eishockey), NHL-Schiedsrichter
- 6. März: Lorin Maazel, US-amerikanischer Dirigent
- 7. März: Antony Armstrong-Jones, Designer, Photograph
- 8. März: Almuth Lütkenhaus, bildende Künstlerin
- 8. März: Lonny Kellner, deutsche Schauspielerin und Sängerin († 2003)
- 8. März: Pjotr Grigorjewitsch Bolotnikow, ehemaliger sowjetischer Leichtathlet
- 8. März: Carl Gustaf Ströhm, konservativer deutscher Journalist († 2004)
- 9. März: Stephen Fumio Hamao, ehemaliger Bischof von Yokohama und Kardinal
- 9. März: Kurt Sobotka, österreichischer Schauspieler, Kabarettist, Regisseur und Autor
- 10. März: Ronny, deutscher Schlagersänger, Komponist und Produzent
- 10. März: Fritz Schenk, rechtskonservativer Publizist und ehemaliger Fernsehjournalist
- 11. März: Günter Sieber, Minister für Handel und Versorgung und Botschafter der DDR in Polen
- 11. März: Troy Ruttman, Rennfahrer († 1997)
- 14. März: Helga Feddersen, deutsche Schauspielerin († 1990)
- 14. März: Dieter Schnebel, deutscher Komponist
- 14. März: Henk Angenent, niederländischer Fußballspieler († 1977)
- 14. März: Jegor Wladimirowitsch Jakowlew, russischer Journalist und Schriftsteller († 2005)
- 15. März: Andreas Okopenko, österreichischer Schriftsteller
- 15. März: Schores Iwanowitsch Alfjorow, russischer Physiker
- 16. März: Lotte Ledl, in Wien, ist eine österreichische Schauspielerin
- 16. März: Tommy Flanagan, US-amerikanischer Jazzpianist († 2001)
- 17. März: Betty Allen, US-amerikanische Mezzo-Sopranistin und Dozentin
- 18. März: Günter Hartmann, deutscher Politiker
- 18. März: Adam Joseph Maida, Erzbischof von Detroit und Kardinal
- 19. März: Lina Kostenko, ukrainische Dichterin
- 19. März: Ornette Coleman, US-amerikainischer Jazz-Musiker
- 20. März: Thomas Stafford Williams, Erzbischof von Wellington und Kardinal
- 21. März: Otis Spann, US-amerikanischer Blues-Pianist († 1970)
- 22. März: Pat Robertson, Fernsehprediger in den USA und Gründer der Christian Coalition
- 22. März: Lynden O. Pindling, Premierminister der Bahamas von 1967 bis 1992 († 2000)
- 22. März: Stephen Sondheim, US-amerikanischer Musicalkomponist und -texter
- 24. März: David Dacko, erster Präsident der Zentralafrikanischen Republik († 2003)
- 24. März: Cristóbal Halffter, spanischer Komponist
- 25. März: Ben Wagin, deutscher Künstler
- 25. März: Erica Pedretti, Schweizer Schriftstellerin und bildende Künstlerin
- 26. März: Adel Theodor Khoury, Theologe
- 27. März: Daniel Spoerri, rumänisch-Schweizer Tänzer, Künstler und Regisseur
- 28. März: Jerome I. Friedman, US-amerikanischer Physiker
- 29. März: Niels Clausnitzer, deutscher Schauspieler und Synchronsprecher
- 29. März: Anerood Jugnauth, Präsident, Premier-, Verteidigungs- und Innenminister von Mauritius
- 31. März: Julián Herranz Casado, Kardinal der römisch-katholischen Kirche
- 1. April: Grace Lee Whitney, US-amerik. Schauspielerin
- 3. April: Helmut Kohl, deutscher Bundeskanzler
- 4. April: Karl Obermayr, bayerischer Volksschauspieler († 1985)
- 4. April: Chlodwig Poth, deutscher Satiriker, Zeichner und Karikaturist († 2004)
- 4. April: Toni Stricker, österreichischer Komponist und Geiger
- 9. April: Bertram Blank, deutscher Politiker und MdB († 1978)
- 9. April: Alphonse Amadou Alley, ehemaliger Präsident von Benin
- 11. April: Anton Szandor LaVey, Gründer der amerikanischen Church of Satan († 1997)
- 12. April: Gustav Scholz, deutscher Boxer († 2000)
- 12. April: Vladimir Skalický, tschechischer Botaniker († 1994)
- 12. April: Bruno Benthien, Wirtschaftswissenschaftler und Tourismusminister der DDR
- 14. April: Raymond Danon, französischer Filmproduzent
- 15. April: Vigdís Finnbogadóttir, Präsidentin von Island
- 16. April: Herbie Mann, US-amerikanischer Jazzflötist († 2003)
- 17. April: Reza Badiyi, iranischer Filmregisseur und Filmproduzent
- 17. April: Chris Barber, Posaunist und Jazz-Bandleader
- 18. April: Jean Guillou, französischer Komponist, Organist und Pianist
- 20. April: Helmut Quaritsch, deutscher Rechtswissenschaftler
- 20. April: Stuart Lewis-Evans, Formel 1-Rennfahrer († 1958)
- 20. April: Kurt Singhuber, Minister für Erzbergbau, Metallurgie und Kali der DDR
- 21. April: Marianne Strauß, Frau von Franz Josef Strauß († 1984)
- 21. April: Dieter Roth, Schweizer Dichter, Grafiker und Aktions- und Objektkünstler († 1998)
- 23. April: Silvana Mangano, italienische Schauspielerin († 1989)
- 24. April: Anneliese Augustin, Politikerin, Honorarkonsulin in Marokko
- 24. April: José Sarney, Präsident der Republik Brasilien
- 24. April: Richard Donner, US-amerikanischer Regisseur und Schauspieler
- 25. April: Peter Schulz, Bürgermeister von Hamburg
- 25. April: Violetta Ferrari, ungarische Schauspielerin
- 25. April: Paul Mazursky, Vertreter des US-amerikanischen Autorenfilms
- 28. April: James Baker, US-amerikanischer Politiker
- 30. April: Félix Guattari, französischer Psychiater († 1992)
- 1. Mai: Peter Murray Taylor, Lord Chief Justice of England and Wales († 1997)
- 1. Mai: Little Walter, US-amerikanischer Bluesmusiker († 1968)
- 3. Mai: Horst Völz, Physiker und Informationswissenschaftler
- 5. Mai: Michael Adams (Pilot), Testpilot des Testflugzeugs X-15 († 1967)
- 7. Mai: Horst Bienek, deutscher Schriftsteller († 1990)
- 8. Mai: Helmut Palmer, Bürgerrechtler und Pomologe († 2004)
- 9. Mai: Joan Sims, britische Schauspielerin († 2001)
- 11. Mai: Hans Mohr, deutscher Biologe
- 11. Mai: Kurt Morawietz, deutscher Schriftsteller († 1994)
- 11. Mai: Edsger Wybe Dijkstra, niederländischer Informatiker († 2002)
- 11. Mai: Konrad Kruis, Richter am Bundesverfassungsgericht
- 12. Mai: Manuel Marulanda, kolumbianischer Guerillaführer, Anführer der FARC
- 15. Mai: Jasper Johns, US-amerikanischer Künstler
- 16. Mai: Friedrich Gulda, österreichischer Pianist und Komponist († 2000)
- 18. Mai: Erwin Lanc, österreichischer Politiker
- 20. Mai: Theo Peer, österreichischer Pianist, ORF-Redakteur und Kabarettist
- 21. Mai: Malcolm Fraser, australischer Politiker und Premierminister
- 23. Mai: Aleksandar Matanović, jugoslawischer Schach-Großmeister im Schach
- 23. Mai: Friedrich Achleitner, österreichischer Schriftsteller
- 24. Mai: Matthew Meselson, Biologe
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