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BekennerschreibenEin Bekennerschreiben ist in der Kriminalistik ein von Terroristen, Attentätern oder Geiselnehmern verfasstes Schriftstück, in dem diese sich zu ihren Taten (häufig: Terroranschlag, Mord, Geiselnahme) gegenüber einer Behörde oder Regierung, einem Unternehmen oder einer Person bekennen. Meistens werden diese Schreiben über Mittelsmänner übergeben, um nicht ergriffen zu werden. Ein Bekennerschreiben enthält bei Terroristen häufig eine politische Forderung und eine politische Begründung für die Tat.
Es kommt auch vor, dass sich mehrere terroristische Gruppen zu der selben Tat bekennen, obwohl sie sie nicht begangen haben (Trittbrettfahrer), um Aufmerksamkeit auf sich zu lenken.
Des Weiteren ist es möglich, dass der oder die Täter mit der Formulierung eines Bekennerschreibens so lange warten, bis in der Tagespresse ausführlich über etwaige Tatmotive spekuliert worden ist. Das Schreiben wird dann gemäss dieser veröffentlichten Erwartungshaltung formuliert, um die Fahnder auf eine falsche Fährte zu locken.
siehe auch: Verantwortung
Kategorie:Kriminalistik
KriminalistikKriminalistik (aus lateinisch crimen Beschuldigung, Vergehen) ist die Lehre von der Bekämpfung einzelner Straftaten und des Verbrechertums (der Kriminalität) durch vorbeugende (präventive) und strafverfolgende (repressive) Maßnahmen. Sie kann aufgeteilt werden in Kriminaltaktik, Kriminaltechnik und Kriminaldienstkunde
Kriminalstrategie
Die Kriminalstrategie befasst sich mit der Planung des Vorgehens bei der allgemeinen Verbrechensbekämpfung. Darunter fällt auch die Vorbeugungsmaßnahmen der Kriminalität und einzelner Straftaten. Die Zweckmäßigkeit hat sich dabei nach Recht und Gesetz zu richten.
Kriminaltaktik
Die Kriminaltaktik befasst sich mit dem planmäßigen und zweckmäßigen Vorgehen bei der Verbrechensbekämpfung. Die Zweckmäßigkeit hat sich dabei nach Recht und Gesetz zu richten.
Kriminaltechnik
Unter dem Begriff der Kriminaltechnik sind alle Erkenntnisse und Maßnahmen zusammengefasst, die sich mit der Anwendung und Nutzbarmachung wissenschaftlicher Erkenntnisse im Hinblick auf kriminalistische Spuren (Spurenkunde) beschäftigen.
Kriminalballistik
Unter dem Begriff der Kriminalballistik sind alle Erkenntnisse und Maßnahmen zusammengefasst, die sich mit der Anwendung und Nutzbarmachung wissenschaftlicher Erkenntnisse im Hinblick auf kriminalistische Spuren (Spurenkunde) der Schießwaffen beschäftigen.
Daktiloskopie
Unter dem Begriff der Daktiloskopie sind alle Erkenntnisse und Maßnahmen zusammengefasst, die sich mit der Anwendung und Nutzbarmachung wissenschaftlicher Erkenntnisse im Hinblick auf kriminalistische Spuren (Spurenkunde) der Finger beschäftigen.
Kriminaldienstkunde
Die Kriminaldienstkunde gehört nur für die Sicherheitsorganisationen zum Bestandteil der Kriminalistik. Sie hat die in Verwaltungsanordnungen, Erlassen und Dienstanweisungen reglementierte Handhabung der kriminalpolizeilichen Mittel und die Regelung des Dienstbetriebes zum Gegenstand.
Abgrenzung zur Kriminologie
Kriminalistik muss als selbständige Disziplin von der Kriminologie abgegrenzt werden. Unter Kriminologie versteht man die Lehre von den Ursachen (Kriminalätiologie) und Erscheinungsformen (Kriminalphänomenologie) der Kriminalität. Beide Disziplinen können als Hilfswissenschaft der jeweils anderen gesehen werden.
Auswirkungen kriminalistisch/kriminologischer Erkenntnisse
Aus den Erkenntnissen von Kriminalistik und Kriminologie können sich neben den unmittelbaren Folgen für Verdächtige auch Einflüsse und Auswirkungen auf
a) die Kriminalpolitik im Hinblick auf die Gestaltung des formellen und materiellen Strafrechts, des Strafvollzugsrechts und
b) die Kriminalstrategie
ergeben.
Geschichte der Kriminalistik
Dem ersten modernen Kriminalisten Württembergs, dem Sulzer Oberamtmann Jacob Georg Schäffer (1745 - 1814), ging es nicht nur darum, Verbrechen aufzuklären: Er forschte sowohl nach ihren gesellschaftlichen Ursachen als auch nach den Gründen des Einzelnen.
Der Begründer der ersten Morduntersuchungskommission in Deutschland, so wie sie heute bei vielen Polizeibehörden eingerichtet ist, war der Berliner Kriminalist Ernst Gennat (1880 - 1939). Das Schema zur Abarbeitung wichtiger Schritte im Zuge der Aufklärung von Tötungsdelikten basiert auf seiner Ausarbeitung. Dieses Schema wird heute noch von der Kriminalpolizei angewendet.
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Unter dem Namen Kriminalistik wird auch eine Zeitschrift herausgegeben.
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AttentäterDer Begriff Attentat (v. lat.: attentatum = versuchtes Verbrechen) bezeichnet einen geplanten, versuchten oder verübten Mord an einer öffentlichen Symbolfigur.
Begriff
Ziel des Attentats ist meist eine prominente politische Person; die Aktion erfolgt durch einen Einzelnen oder eine kleine Gruppe ("Attentäter") und wendet sich demonstrativ gegen die herrschende Macht.
Dabei ist zwischen politischer Hinrichtung und Attentat zu unterscheiden. Eine Hinrichtung kann als politische Tötung angesehen werden, aber erfolgt durch die staatlichen Organe, während ein Attentat immer als illegale Tat anzusehen ist.
Ein Attentat hat stets eine einzelne prominente Person oder Personengruppe zum Ziel; die wahllose Tötung mehrerer Angehöriger einer politischen Körperschaft bzw. eines Gemeinwesens wird als Terroranschlag bezeichnet. Gleichwohl können gezielte Attentate auch Werkzeuge des Terrorismus sein.
Das Ziel des Anschlags ist bei einem Attentat eine Persönlichkeit von hohem politischem, religiösem oder gesellschaftlichem Rang, nicht eine private Person.
So ist die Tötung eines Staatsoberhaupts durch ein Mitglied einer Rebellen- oder Untergrundbewegung ein Attentat.
Attentate können auch von Agenten fremder Mächte verübt werden.
Weiterhin kommen geplante Attentate hinzu, obwohl sie von den versuchten Attentaten zu unterscheiden sind.
Es ist nicht immer möglich, festzustellen, ob ein Plan tatsächlich bestand und durch die Regierung aufgedeckt wurde oder ob er nur als Vorwand für politische Verfolgungen diente.
Der Kreis der prominenten öffentlichen Persönlichkeiten umfasst zum Beispiel Staatsoberhäupter, Regierungsmitglieder, Richter, hochrangige Militärs, aber auch Journalisten oder Wirtschaftsführer, wenn sie eine besondere Rolle in der Politik spielen. Auch örtliche Beamte wie Oberbürgermeister oder Polizeichefs zählen zu den prominenten Personen.
Darüber hinaus umfasst der Kreis die Führer der politischen Parteien, der großen Gewerkschaften, sozialer und religiöser Organisationen, die Führer von Minderheiten und andere prominente Mitglieder wichtiger sozialer Institutionen.
Attentate werden auch als Aktionen psychisch desorientierter Menschen verübt.
Aus diesem Täterkreis werden häufig Attentate nicht auf politisch, sondern anderweitig hervorgehobene Persönlichkeiten wie Sportler oder Künstler verübt.
Neben konventionellen Waffen gebrauchen Attentäter eine Reihe alternativer Tötungsmittel (Gift, Briefbomben, Autobomben).
Literatur
- Alexander Demandt (Hrsg.): Das Attentat in der Geschichte. Bechtermünz, Augsburg 2000, ISBN 3-8289-0339-8
- Jörg von Uthmann: Attentat – Mord mit gutem Gewissen. Siedler, Berlin 2001, ISBN 3-572-01263-5
Siehe auch
- Chronik der Attentate
- Terrorismus, Terroranschlag
- Heckenschütze
- Selbstmordattentat
- Gezielte Tötung
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ja:暗殺
Trittbrettfahrer (Kriminalistik)Als Trittbrettfahrer bezeichnet man in der Kriminalistik Personen oder Gruppierungen, die sich fälschlich zu von ihnen nicht begangenen Anschlägen oder anderen Straftaten bekennen (z. B. durch Bekennerschreiben) oder die notorische Straftaten nachahmen (Nachahmungstäter). In der Regel will der Trittbrettfahrer damit die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich lenken.
Trittbrettfahrerverhalten durch falsche Bekennerschreiben
Falsche Bekennerschreiben stellen insbesondere bei Anschlägen ein weitverbreitetes Problem dar, da sie die Arbeit der Polizei erschweren. Da es jedoch im Interesse der tatsächlichen Täter liegt, keine Zweifel daran aufkommen zu lassen, wer die Tat begangen hat, enthielten beispielsweise die Bekennerschreiben der RAF eindeutig wiedererkennbare Elemente, die von der Polizei nicht veröffentlicht wurden, um falsche Bekennerschreiben leichter zu erkennen.
Trittbrettfahrer als Nachahmungstäter
Nach den Terroranschlägen vom 11. September und den Anschlägen mit Milzbrand-Erregern kam es in den USA zu Fällen, in denen Privatpersonen Briefe und Päckchen mit weißem, aber ungiftigem Pulver verschickten.
Kategorie: Kriminalistik
TäterTäter einer Straftat ist nach § 25 Abs. 1 1. Alt. StGB, wer die Straftat selbst begeht. In § 25 Abs. 1 2. Alt StGB ist die mittelbare Täterschaft geregelt, bei der der Täter sich zur Tatausführung eines anderen Menschen als Werkzeug bedient.
Feststellung der Täterschaft
Problematisch kann in manchen Fällen die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme sein. Die Rechtsprechung grenzt dabei vorrangig nach subjektiven Kriterien ab: Täter ist, wer die Tat als eigene will, also mit Täterwillen (animus auctoris) handelt. Teilnehmer hingegen, wer sie lediglich als fremde will (animus socii). Dies führte allerdings dazu, dass sich der Bundesgerichtshof vom Wortlaut des Gesetzes löste: Er verurteilte in der sog. Staschynskij-Entscheidung einen Agenten des KGB, der in Deutschland mehrere Menschen getötet hatte, lediglich wegen Beihilfe zu einem Tötungsdelikt, weil er behauptet hatte, die Tat nicht als eigene gewollt zu haben. Gegenteiliges konnte ihm nicht nachgewiesen werden.
Danach vollzog die Rechtsprechung eine Wende und orientierte sich mehr in die Richtung, die von der Literatur vertreten wird. Nach deren Ansicht ist Täter, wer die Tatherrschaft hat. Umstritten ist dabei, ob eine Gestaltungsmacht ausreichend ist (die z. B. auch der nur im Hintergrund tätige Bandenchef hat), oder ob ein Täter nur sein kann, wer "Tatausführungsherrschaft" hat, also bei Tatbegehung vor Ort ist und das Geschehen in den Händen hält. Auch wenn die Rechtsprechung im Ergebnis häufig zu demselben Ergebnis kommt, verfolgt sie weiterhin ihren subjektiven Ansatz; für sie ist Tatherrschaft lediglich ein Indiz dafür, dass der Betreffende mit anmius auctoris handelte.
Formen der Täterschaft
Das Gesetz unterscheidet drei verschiedene Formen der Täterschaft: Unmittelbare, mittelbare und Mittäterschaft. Daneben gibt es auch noch den gesetzlich nicht geregelten Begriff der Nebentäterschaft.
Unmittelbarer Täter
Nach § 25 I 1. Alt. StGB ist (unmittelbarer) Täter, wer die Straftat selbst begeht. Dies hängt maßgeblich von der Verwirklichung des objektiven Tatbestandes einer Strafnorm ab.
Mittelbarer Täter
Mittelbarer Täter ist gemäß § 25 I 2. Alt. StGB, wer eine Straftat "durch" einen anderen begeht. Auch der mittelbare Täter muss aber die notwendige Täterqualifikation haben (z. B. Amtsträgereigenschaft bei § 348 StGB). Dieser andere muss als Werkzeug des Hintermannes tätig werden. Regelmäßig wird dafür verlangt, dass derjenige, der als Werkzeug fungiert, einen "Strafbarkeitsdefizit" hat: Ihm darf sein Verhalten strafrechtlich nicht vorgeworfen werden können, sei es, weil er tatbestandslos, rechtmäßig oder schuldlos handelte. Dies ist z. B. der Fall, wenn der mittelbare Täter einen gutgläubigen Passanten bittet, "seinen" Koffer aus dem Taxi zu nehmen, der in Wirklichkeit einem Dritten gehört. In diesem Fall handelte das Werkzeug unvorsätzlich.
Umstritten ist, ob es auch einen "Täter hinter dem Täter" geben kann, ob mittelbare Täterschaft also auch möglich ist, wenn das Werkzeug voll verantwortlich handelt. Der Bundesgerichtshof hat dies bisher nur in zwei Situationen angenommen: Bei organisierten Machtapparaten, die erhebliche Organisationsstrukturen aufweisen (Mafia, das nationalsozialistische sowie das DDR-Regime), sowie dann, wenn der Täter in einem vermeidbaren Verbotsirrtum handelt. Darüber hinaus wird in der Literatur noch vertreten, dass ein solcher Fall ebenfalls vorliegt, wenn der unmittelbare Täter über seinen konkreten Handlungssinn getäuscht wird.
Mittäter
Mittäter sind gemäß § 25 II StGB Täter, die eine Tat gemeinschaftlich begehen. Dies setzt voraus, dass die Täter auf Grund eines gemeinsamen Tatplanes tätig werden; dass sie nur zufällig am gleichen Tatort Straftaten verüben, reicht nicht aus.
Wichtig ist bei der Mittäterschaft, dass nicht jeder den gesamten objektiven Tatbestand einer Strafnorm erfüllen muss. Ausreichend ist, dass insgesamt alle Tatbestandsmerkmale erfüllt werden. Merkmale, die ein Täter nicht in seiner Person erfüllt, werden über den gemeinsamen Tatplan zugerechnet. Dies gilt jedoch nur für den objektiven Tatbestand, nicht für den subjektiven - Vorsatz und Absicht müssen z. B. bei jedem Mittäter vorliegen.
Nebentäter
Den Begriff des Nebentäters kennt das StGB nicht. Nebentäter sind Täter, die unabhängig voneinander dasselbe Rechtsgut angreifen. Zu unterscheiden sind hierbei Nebentäter bei kumulativer und bei alternativer Kausalität. Kumulative Kausalität liegt vor, wenn die Tatbeiträge der beiden Täter nur gemeinsam zum Erfolg führten, z. B. weil verabreichtes Gift in der jeweiligen Dosierung allein nicht tödlich gewirkt hätte. Alternative Kausalität liegt vor, wenn der tatbestandliche Erfolg zwar eingetreten wäre, wenn man den Tatbeitrag jeweils eines Täters wegdenkt, aber nicht beide Tatbeiträge weggedacht werden können, ohne dass der konkrete Erfolg ausbleibt. In diesem Fall (z. B. jeder verabreicht dem Opfer eine tödliche Dosis Gift) könnte sich jeder Täter darauf berufen, dass sein Handeln nicht kausal für den Erfolg geworden ist, was seine Strafbarkeit ausschließen würde. Dies wird jedoch allgemein abgelehnt.
Die Nebentäterschaft kennzeichnet damit nur besondere Fälle der Täterschaft, die für die strafrechtliche Beurteilung eines Verhaltens nicht unbedingt einer besonderen Bezeichnung bedurft hätten.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Ordnungswidrigkeitenrecht geht man vom Einheitstäterprinzip aus. Jeder der an einer Ordnungswidrigkeit ursächlich mitgewirkt hat wird als Täter angesehen. (§ 14 OWiG)
Verkehrsrecht
Auch im Verkehrsrecht geht der Gesetzgeber vom Einheitstäterprinzip aus. Die meisten Delikte werden ohnehin fahrlässig begangen und somit scheidet hier eine Abstufung der Täterschaft aus.
Allerdings gibt es Delikte, in denen die Teilnahme zum Tatbestandsmerkmal erhoben wurde. Wer als Halter eines Kraftfahrzeuges eine Person ohne Führerschein mit seinem Fahrzeug fahren lässt, wird wegen Zulassens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis bestraft (vgl. § 21 StVG)
Literatur
Claus Roxin: Täterschaft und Tatherrschaft, 7. Aufl., de Gruyter, Berlin 2000, ISBN 3-11-016464-7 (Pp.)
Weblinks
- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__25.html § 25 StGB]
Kategorie:Allgemeine Strafrechtslehre
VerantwortungVerantwortung ist die Folgen zu tragen für eigene oder fremde Handlungen. Eine Verantwortung zieht immer eine Verantwortlichkeit nach sich, d. h. dafür Sorge zu tragen, dass der Verantwortungsbereich einen möglichst guten Verlauf nimmt.
Wortherkunft
Der Begriff Verantwortung kam erst im Mittelhochdeutschen auf und wurde ursprünglich im Sinne von „beantworten“ verwendet.
Definitionen
Allgemein
Sie stellt das menschliche Handeln in kausale Zusammenhänge. Diese sind z. B. temporaler, sozialer oder religiöser Natur. Innerhalb eines Verantwortungsbereiches folgen aus dem Handeln Konsequenzen in Gestalt von Erfolg, Misserfolg, Glück oder Schuld. Verantwortung ist außerdem etwas Begleitendes (man spricht vom Verantwortungsgefühl), sowie etwas Vorauslaufendes. Wer sich mit einer Aufgabe betrauen lässt, übernimmt die Verantwortung. Verantwortung ist eine positiv bewertete Größe. Wer dagegen verantwortungslos handelt, schadet seiner Umgebung, Gemeinschaft, Umwelt oder Zukunft bzw. bringt diese sogar in Gefahr. Wer Verantwortung hat, sollte sich dessen aber auch bewusst sein, da andere Menschen davon positiv und negativ beeinflusst werden. Vor allem im Bereich der Umweltproblematik, aber auch von hier auf andere Themen ausstrahlend, ist die Verantwortung mit dem Konzept der Nachhaltigkeit eng verbunden. Die Frage ob ein Mensch überhaupt eine direkte Verantwortlichkeit für sein Handeln besitzt ist zudem auch mit dem Freien Willen, dem Determinismus und der Prädestination verknüpft.
Johannes Schwartländer
Nach Johannes Schwartländer hat die Verantwortung eine „dreistellige Beziehung“:
- Allein der Mensch trägt Verantwortung
- für sein Handeln, sowie übernommene Aufgaben und Pflichten („die Verantwortung übernehmen“, „Verantwortungsbereich“, die Verantwortung für jemanden oder etwas haben)
- vor einer Instanz, die Rechenschaft fordert (z. B. Eltern, Freunde, der „Öffentlichkeit“, der „Geschichte“, einem Gericht, dem autonomen Sittengesetz, Gott als höchstem Richter)
Inkorrekte Verwendungen in der Politik
Oft wird in den Politik von "Übernahme von Verantwortung" gesprochen, auch wenn keine Konsequenzen aus dem Handeln gezogen werden. So ist häufig davon die Rede, dass Menschen für ihre Taten die "Verantwortung übernehmen", obwohl sie sich nur zu ihren Taten bekennen. Beispiel: Fischer bei der Visa-Affäre [http://www.welt.de/data/2005/02/14/463582.html] (s. a. Bekennerschreiben) .
Häufige Ungenauigkeiten, die mit Verantwortung übernehmen gleichgestellt werden:
- sich zu Fehlern bekennen
- Fehler/Schuld einräumen
Im Kontext der Globalisierung spielt auch die Frage nach der allgemeinen Verantwortlichkeit eine Rolle, wobei eine Argumentation des entmündigenden Sachzwangs im Zuge der Globalisierung an Bedeutung gewann („es gibt keine Alternativen“). Oft wird daher auch von „Verantwortung“ gesprochen, um ein Streben nach Macht oder Machterhalt zu verschleiern bzw. eine nicht anders begründbare Entscheidung zu erzwingen und deren Alternativen gezielt zu verschleiern („Verantwortung vor unseren Kindern“).
Arten von Verantwortung
Juristische Verantwortungsarten
Juristisch wird Verantwortung als die Pflicht einer Person verstanden, für ihre Entscheidungen und Handlungen Rechenschaft abzulegen. Wird einer Person eine Aufgabe und die zugehörige Kompetenz zugewiesen, so muss sie diese ausführen und bei Fehlern für die Folgen einstehen.
Es werden unterschieden:
- Handlungsverantwortung: Rechenschaftspflicht hinsichtlich der Art der Aufgabendurchführung
- Ergebnisverantwortung: Rechenschaftspflicht hinsichtlich der Zielerreichung
- Führungsverantwortung: Rechenschaftspflicht hinsichtlich der wahrgenommenen Führungsaufgaben
Politische Verantwortungsarten
In der Politik sind zwei Verantwortungsarten anzutreffen – die Mitverantwortung und die Selbstverantwortung:
- Mitverantwortung ist die politische Interpretation des Begriffs Verantwortung für gesellschaftlich gelenkte Hilfeleistung und Verbesserungsprozesse, wie etwa die Mitverantwortung für die Umwelt, Mitverantwortung für die Schwächeren, Mitverantwortung für die Kranken usw. Diese Mitverantwortung kann von den Bürgern und vom Staat wahrgenommen werden. Die Mitverantwortung wird traditionell von linken Parteien betont.
- Selbstverantwortung ist die politische Interpretation des Begriffs Verantwortung im Sinne von sich selbst überlassen. Traditionell wird diese Verantwortungsart von den neoliberalen Vertretern betont.
Die beiden Arten, die Mitverantwortung und die Selbstverantwortung, unterscheiden sich im Verantwortungsbereich und definieren damit die staatlichen Aufgaben. Während in der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg unausgesprochen durch alle Schichten der Gesellschaft die Mitverantwortung ausgeprägt war, wird diese in den letzten Jahren durch die Betonung der Selbstverantwortung immer mehr verdrängt. Weder Mitverantwortung noch Selbstverantwortung ist eine höherwertige Verantwortungsart, sondern beides ist oft in Kombination erforderlich.
Siehe auch
- Ethik
- Verliererspiel
Literatur
- Greiff, Bodo: Besichtigung eines Begriffs: „Verantwortung in der Wissenschaft“, in: Leviathan, 2/1998, S. 228-242.
- Hans Jonas: Das Prinzip Verantwortung. Versuch einer Ethik für die technologische Zivilisation. Frankfurt/M., 1979, Neuauflage als Suhrkamp Taschenbuch, 1984. 425 S.
- Hans Lenk, Matthias Maring: Verantwortung. In: Historisches Wörterbuch der Philosophie. Darmstadt 2001, Bd. 11, Sp. 569-575.
- Micha H. Werner: [http://www.micha-h-werner.de/verantwortung.htm Verantwortung]. In: Düwell, Marcus / Hübenthal, Christoph / Werner, Micha H. (Hg.): Handbuch Ethik. Stuttgart: J. B. Metzler. ISBN 3-476-01749-4, S. 521-527.
Weblinks
- [http://www.hrb.at/de Haus der Verantwortung]
- [http://de.wikiquote.org/wiki/Verantwortung Zitatesammlung zu "Verantwortung"]
- [http://www.micha-h-werner.de/verantwortung.htm Handbuchbeitrag]
Kategorie: Ethisches Prinzip
ja:責任 Poecilia
(see text)
Poecilia Bloch & Schneider, 1801, is a genus of freshwater fish in family Poeciliidae of order Cyprinodontiformes. The type species is P. vivipara. Live-bearers, the Poecilia species are collectively known as mollies, with the exception of the famous guppy (P. reticulata).
IUCN list two of the species, P. sulphuraria and P. latipunctata (the broadspotted molly) as Critically Endangered.
The generic name Poecilia derives from the Greek ποικίλος (variegated), in reference to the fishes' coloration.
Species
- Poecilia butleri - Pacific Molly
- Poecilia catemaconis - Catemaco Molly
- Poecilia chica - Dwarf Molly
- Poecilia elegans - Elegant Molly
- Poecilia formosa - Amazon Molly
- Poecilia latipinna - Sailfin Molly
- Poecilia latipunctata - Broadspotted Molly
- Poecilia mexicana - Shortfin Molly
- Poecilia orri - Mangrove Molly
- Poecilia petenensis - Peten Molly
- Poecilia reticulata - Guppy
- Poecilia sphenops - Molly
- Poecilia teresae - Mountain Molly
- Poecilia vivipara - Guarú
- Poecilia velifera - Mexican Sailfin Molly
References
- "Poecilia." ITIS Standard Report. (Integrated Taxonomic Information System: National Museum of Natural History, Washington, D.C., 2004-06-08). [http://www.itis.usda.gov/servlet/SingleRpt/SingleRpt?search_topic=TSN&search_value=165897 ITIS 165897]
- "Poecilia." FishBase. ed. Froese, R. and D. Pauly (04/2004), [http://www.fishbase.org/Eschmeyer/GeneraSummary.cfm?ID=Poecilia Poecilia]
Category:Live-bearers
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Dumont (New Jersey)
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Dumont ist eine Stadt im Bergen County, New Jersey, USA. Bei der Volkszählung von 2000 wurde eine Bevölkerungszahl von 17.503 registriert.
Geographie
Die geographischen Koordinaten der Stadt sind 40°56'43" nördliche Breite und 73°59'36" westliche Länge.
Nach dem amerikanis
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Oberbergisches Land
Der Oberbergische Kreis ist ein Kreis im Süden Nordrhein-Westfalens (Deutschland). Er grenzt im Westen an den Rheinisch-Bergischen Kreis, im Norden an die kreisfreien Städte Remscheid und Wuppertal sowie an den 13. Februar 1908 in Berlin) war Vorsitzender der Zentralen Revisionskommission der SED und Minister für Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte der DDR.
Seibt absolvierte 1922-1926 eine Ausbildung zum Metalldrücker und arbeitete bis
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Hakenkreuz-Armbinde
Die Hakenkreuz-Armbinde war eines der ältesten Symbole der Völkischen Bewegungen und wurde von den Nationalsozialisten Kampfbinde genannt. Sie diente diesen vor Einführung der eigentlichen Partei-Uniformen als äußeres Kennzeichen der Parteimitglieder, da diese mit unterschiedlicher Straßenkleidung und den verschiedensten Uniformen aus dem Ersten Weltkrieg und der Freikorps ausgestattet waren.
Sie wurde Völkischen Bewegungen und wurde von den Nationalsozialisten Kampfbinde genannt. Sie diente diesen vor Einführung der eigentlichen Partei-Uniformen als äußeres Kennzeichen der Parteimitglieder, da diese mit unterschiedlicher Straßenkleidung und den verschiedensten Uniformen aus dem Ersten Weltkrieg und der Freikorps ausgestattet waren.
Sie wurde 19. Jahrhunderts an Einfluss auf die politische und kulturelle Diskussion im Deutschen Reich gewannen.
Formierung und erster Aufschwung um 1900
Nach der Gründung erster völkischer Vereinigungen in den 1890er Jahren, wie dem 1894 gegründeten Deutschbund, formierte sich seit der Jahrhundertwende in engem
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Wilhelm Grillo
Wilhelm-Theodor Grillo ( - 1819, † 1889) war ein deutscher Unternehmer.
Grillo wurde 1819 als älterer Sohn des Essener Kaufmanns Georg Friedrich Grillo geboren und begann 1842 als gerade 23jähriger mit einer Eisenwarenhandlung in
Seiz (slowenisch: Žiče) ist ein kleiner Ort in Slowenien nahe Slovenske Konjice und Standort eines ehemaligen Kartäuserklosters.
Alternative Schreibweisen
Seitz (1185), Sitze (1186, 1243), Seiz (Read More... |
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